Chronologie - Die Entwicklung im Ortlohnpark ab 2008

30.09.2014:

Der Iserlohner Rat genehmigt den B-Plan mit 38 : 11 Stimmen (75 : 25 %).

17.09.2014

Der Planungsausschuss der Stadt Iserlohn spricht sich mehrheitlich für die Annahme des B-Planes sowie für den Abschluss eines "städtebaulichen Vertrages zur nachhaltigen Pflege und Nutzung des verbleibenden Parks" aus.

10.09.2014:

Die Iserlohner Verwaltung weist über eine 95-seitige (!) Stellungnahme sämtliche Anregungen, Einwendungen und Proteste Iserlohner Bürger und Bürgergruppen ab.

30.07.2014:

Wechsel des Investors für die Altenwohnanlage (Fa. PHS, Berlin, für Fa. Große-Vollmer)

10.06.2014:

Erneute, allerdings verkürzte, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 391 - Haus Ortlohn bis zum 26.06.2014

08.04.2014:

Mit Schreiben vom 08.04.2014 (Anlage) wird Herrn Schröder ein großformatiger B-Plan-Entwurf, Maßstab 1:500, Planungsstand 01.04.2014, vom Büro Post & Welters übersandt, in dem die am 20.03.2014 bemängelten Punkte eingearbeitet wurden. Da auch inhaltliche Änderungen seitens der Stadt (Planungsamt) zusätzlich verlangt wurden, ist eine erneute Offenlegung erforderlich (die Inhalte/Grundzüge der Planung sind offensichtlich so betroffen/geändert, dass diese erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.).

26.03.2014:

Im Planungsausschuss wird über den – inzwischen geänderten – Antrag der beiden Ratsfraktionen debattiert. Der Vertreter der LINKEN (Manuel Huff) stellt in diesem Zusammenhang die Frage nach dem städtebaulichen Nutzen in die Runde und erntet ein „betretenes Schweigen“ aller Fraktionen. Der Planungsausschuss beschließt letztlich, das Areal im Eigentum am Ortlohnpark nicht zu übernehmen, sondern dieses bei der Landeskirche zu belassen und vielmehr einen „städtebaulichen Vertrag“ zu schließen, über den die öffentliche Zugänglichkeit und die Pflege gewährleistet werden soll. Im Übrigen erfolgt der Hinweis, dass der Bebauungsplan erneut überarbeitet und neu (mit verkürzter Frist von 14 Tagen) ausgelegt werden wird, da aufgrund eines Einspruches die Geschosshöhe von Gebäuden im westlichen Parkteil von 3 auf 2 Geschosse reduziert werden muss.

20.03.2014:

Gespräch der BI mit der Landeskirche. Diese wird deutlich auf nicht eingehaltene Absprachen und die „Pflegearbeiten“ hingewiesen. Herr Henz zieht sich im Verlauf des Gespräches auf die im sog. „Kompromiss“ gemachten Zusagen zurück und sagt zu, „erweiterte“ Grundstücksgrenzen entsprechend zurück zu nehmen bzw. so zu verschieben, dass die gemachten Versprechen eingehalten werden. Er erklärt den überraschten Anwesenden, dass für die „Wohnanlage“ zwar ein Investor vorhanden (Fa. Große Vollmer), aber kein Betreiber in Sicht ist, da die Diakonie aus diversen Gründen ausscheidet! Für das Grundstück südlich des Hauses Ortlohn gibt es noch keinen Investor und lediglich für das Baugebiet im NO zeichnet der Investor Potthoff verantwortlich, der das Gebiet lieber heute als morgen bebauen möchte und auf ähnliche Projekte in anderen Städten hinweist. Herr Schultz spricht sich deutlich gegen die übermäßige Bebauung im NO und SW aus und erhält Unterstützung durch einige Mitglieder der „BI“. Herr Stinn zeigt sich nicht erfreut und pocht auf die soziokulturellen Aspekte.
In einer anschließenden Pressekonferenz mit dem IKZ, an der Herr Schröder nicht mehr teilnimmt, bezeichnet Herr Henz seinen Rückzug auf die ursprünglichen Grenzen als „guten (neuerlicher) Kompromiss“. Die BI korrigiert die veröffentlichten Aussagen wenige Tage darauf in Form eines Leserbriefes an den IKZ.

27./28.02.2014:

Die Landeskirche lässt unter der Überschrift „Übliche Pflegearbeiten“ zahlreiche Bäume, Sträucher und Gehölze im Ortlohnpark abholzen, u. z. exakt an den Stellen, die später zur Bebauung anstehen. Anderenorts werden dagegen keinerlei Pflegearbeiten vorgenommen. Die Ausführung erfolgt unter der Regie der Fa. Potthoff, die bekanntlich auf dem Areal Doppel- und Reihenhäuser errichten will. Die Arbeiten werden von allen Fraktionen im Rat z. T. deutlich kritisiert.

25.02.2014:

Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der CDU erteilen im Planungsausschuss der Verwaltung einen „Prüfauftrag für den Ankauf des Parkes Ortlohn von der Ev. Landeskirche durch die Stadt Iserlohn“.

04.02.2014:

Beteiligung des Landschaftbeirates durch den MK. Teilnahme an der Sitzung und Vorstellung der Planung durch Vertreter des Planungsbüros Post & Welters im Beisein eines Vertreters des Planungsamtes der Stadt Iserlohn. Einstimmiger Beschluss (sh. Stellungnahme).
Anmerkung: Es folgen erhebliche Proteste der Naturschutzverbände und der am Verfahren beteiligten Bürger des Nußbergs (Wer konkret am Verfahren beteiligt war bzw. ist nicht bekannt.) und diverse Stellungnahmen an die Verwaltung, Politik und Landeskirchenamt, zunächst ohne Reaktion.*

Weitere Pläne des geänderten B-Planes liegen Herrn Schröder auf für Interessierte in den Größen von DIN A3, mit Kenntlichmachung der 12 Punkte, die geändert wurden und im DIN A4-Format, als geänderter Plan-Entwurf vor.*

05./17.12.2013/15.01.2014/12.02.2014:

Der Rat der Stadt Iserlohn beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 391 und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Aufgrund formeller Fehler muss die öffentliche Auslegung mehrfach wiederholt werden, weil der B-Plan-Entwurf z. T. erheblich vom sog. „Kompromiss“ abweicht, u. z. insbesondere hinsichtlich der Zeichnung zum B-Plan (hier wurde die Zeichnung aus 2012 herangezogen), aber auch hinsichtlich des Inhalts. Alle Fakten werden den Fraktionen im Rat, der Verwaltung, der LK und auch den Architekten übermittelt, ohne dass diese reagieren.

19.11.2013:

.Stadt Iserlohn legt den aktualisierten Bebauungsplan Nr. 391 zum Ortlohnpark vor.

06./14.11.2013:

Die Herren Schröder (Vertreter div. Naturschutzverbände und BI-Mitglied), Stinn und Gagelmann (BI) verhandeln mit der Landeskirche einen „Kompromiss“, der eine nahezu unveränderte Anzahl der zu fällenden Bäume, aber eine Reduzierung der Anzahl der Einfamilien- und Doppelhäuser auf nunmehr 43 (vorher 49) vorsieht. Außerdem wird die Gesamtfläche des überplanten Areals von rd. 35 auf nunmehr 28 ha verringert. Die am 14.11.2013 in einer weiteren Bürgerversammlung unterrichteten (ca. 50 – 70) Bürger mögen sich auch mit dieser Variante nicht recht anfreunden, stimmen aber in einer seitens der Herren Stinn/Schröder erbetenen Abstimmung zu, dass die „BI“ auf dem eingeschlagenen Weg mit ihren Aktivitäten fortfahren soll. Herr Stinn stellt mit Blick auf die vorgesehene „Wohnanlage“ diverse soziokulturelle Ideen sowie „Das Märchen vom Ortlohnpark“ vor, das einen (aus der Zukunft gesehen) fiktiven Rückblick auf die Entwicklung des Parks nach seiner Bebauung darstellt. Die Bürger werden gebeten, ihre Prioritäten bzgl. der vorgenannten Ideen auf vorbereiteten Zetteln zu nennen. 38 Personen machen davon Gebrauch. Alternativideen zur Bebauung werden auch zu diesem Zeitpunkt nicht entwickelt bzw. ins Spiel gebracht.

21.08./24.09.2013:

Gesprächstermine im Planungsbüro Post & Welters in Dortmund als Ergebnis des OT vom 18.07.2013 mit dem Ziel, gemeinsam einen tragbaren Kompromiss zu finden! Das Ergebnis ist im städtebaulichen Entwurf vom 23.09.2013 (Der B-Plan trug das Datum 09.11.2013) dargestellt! (>> die konkreten Teilnehmer sind nicht bekannt).*

22.07.2013:

„Entscheidender“ Ortstermin auf Einladung des Herrn Henz unter Beteiligung von Politik und Verwaltung mit der Möglichkeit, unsere (>> wer konkret ist nicht bekannt) sämtlichen Anregungen, Bedenken und Alternativvorschläge vorzutragen und in der Örtlichkeit zu erläutern.*

14.06.2013:

Schreiben (>> von wem konkret ist nicht bekannt) u. a. an den Vizepräsidenten der Ev. Landeskirche Westfalen, Herrn Henz (>> der Inhalt liegt nicht vor).*

15.05.2013:

Antrag der Fraktion DIE LINKE an das Landesdenkmalamt zur Prüfung der Denkmalschutzwürdigkeit des Ortlohnparks.*

04.05.2013:

In der kurz darauf stattfindenden Bürgerversammlung im Gemeindesaal der Ev. Kirche gibt es auch gegen diese Pläne heftigen Widerspruch der Nußberger Bevölkerung. H. Stinn schlägt auf dieser Versammlung die Bildung einer BI vor, die kurzfristig initiiert werden soll.

03.05.2013:

Der frühere Stadtarchivar Götz Bettge führt im Rahmen einer „historischen Begehung“ etwa 150 TN durch den Ortlohnpark; diese hat aber keinen Zusammenhang mit der dem akt. Thema.

29.04.2013:

Die LK legt den überarbeiteten B-Plan Nr. 391 vor; demnach sollen nunmehr noch ca. 40 der 130 Bäume gefällt und insges. 75 WE'n (davon 49 EFH- und Doppelhäuser) auf dem Areal errichtet werden.

22.04.2013:

Feuer im Dachstuhl des Hauses Ortlohn, wodurch dieses unwiderruflich unbewohnbar wird (Einflüsse von Feuer und Löschwasser).

20.02.2013:

Schreiben (Verfasser nicht bekannt) an den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, Herrn M. Schmitt -TOP Einwohnerfragestunde -; Antwort durch die Verwaltung am 13.03.2013 in der Sitzung und am 20.04.2013 schriftlich.*

14.02.2012:

Start der Unterschriftenaktion: So Nicht! Wir kämpfen für den Erhalt des Ortlohnparks! (>> Initiatoren: Naturschutzverbände und Umweltbeirat ) *

03.12./11.12.2012:

Abgabe der Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände sowie des Umweltbeirates an die Stadt Iserlohn und Abgabe der Stellungnahme als Entscheidung des Vorsitzenden an den Märkischen Kreis. (ULB).*

08.11.2012:

Beteiligung des Landschaftbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde durch den Märkischen Kreis – Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege – .*

31.10.2012:

Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbändeüber das Landesbüro und des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.*

03.07.2012:

Beschluss des Rates der Stadt Iserlohn zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 391 – Haus-Ortlohn – im beschleunigten Verfahren.*

21.06.2012:

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Iserlohn wird der notwendige Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Nach den Vorstellungen der Architekten Post & Welters soll vom Gesamtpark im Norden eine 17.450 qm große „Gemeinbedarfsfläche“ künftig als „allgemeine Wohnbaufläche“ bebaut werden; 8.450 qm davon sind für frei finanzierte Wohnbebauung vorgesehen; auf der verbleibenden Restfläche im Bereich des Hauses Ortlohn soll eine „Wohnanlage“ entstehen, die auch alternative Formen wie z. B. generationenübergreifendes und betreutes Wohnen berücksichtigen soll. Der erste vorgelegte Bebauungsplan allerdings wird sowohl von den Naturschutzverbänden als auch vom Planungsausschuss abgelehnt, zumal die Landeskirche in diesem Zusammenhang einen Fällantrag für über 113 (von 130) Bäumen einreicht.

Ab etwa Mitte 2010

Intensive Bemühungen der Landeskirche, Haus Ortlohn (Größe rd. 17.500 qm) im Ganzen oder in Teilen zu veräußern (Gespräche mit ca. 40 Interessenten). Jedoch kein greifbares Ergebnis, da sich Investoren zurückhalten, weil das Park-Gelände im Flächennutzungsplan als „Gemeinbedarfsfläche“ ausgewiesen ist. Damit ist eine Bebauung außerhalb der bereits bebauten Flächen ausgeschlossen. Andere Alternativen werden nicht entwickelt.

Februar 2010:

Die Landeskirche erwägt nach mehreren Anmahnungen erstmals, den Kaufvertrag zurück abzuwickeln, da sich „Fusion“ im Zahlungsverzug befindet und außer der Anzahlung von insges. € 400.000,-- keine weiteren Zahlungen geflossen sind. Nachdem der Versuch scheitert, über einen australischen Unternehemer weitere € 700.000,-- auf dem Spendenwege an die Landeskirchezu überweisen, macht diese von ihrem Recht Gebrauch, die Rückabwicklung des Kaufvertrages vorzunehmen. Noch im selben Monat erhält „Fusion“ die Mitteilung hinsichtlich der Rückabwicklung. Die Anzahlungen vereinnahmt die Landeskirche als Entgelt für die Nutzung von April 2008 bis Juni 2010.

03. März 2008:

Verkauf des gesamten Parks einschließlich der Gebäude mit Wirkung vom 01.04.2008 an „Fusion Australia“, einer in den 60-er Jahren in Sydney gegründeten „freien christlichen“ Jugendorganisation mit Hauptsitz in Sydney. Das Iserlohner Quartier soll „europäische Schaltzentrale“ der Organisation werden, die angabegemäß weltweit in 30 Zentren etwa 200 Vollzeitmitarbeiter und „Tausende ehrenamtliche Helfer“ beschäftigt. Der Kaufpreis beläuft sich auf € 3.000.000,-- und wird zunächst mit € 300.000,-- (10 % der KP-Summe), später mit weiteren € 100.000,-- angezahlt. Der Restbetrag soll (über deutsche) Spender aufgebracht werden. Später sollen auch internationale Spendengelder zur Finanzierung beitragen. Fälligkeit der 2. und 3. Rate: April 2010 /2011. Die Erlöse aus „Haus Ortlohn und zwei Studentenwohnheimen in Bochum und Münster sollen die Sanierung und den Ausbau von „Haus Villigst“ teilfinanzieren.


Alle mit *) gekennzeichneten Punkte sind der am 20.04.2014 erstellten Chronologie des Herrn Fritz Schröder entnommen. Die Daten wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Verfasser übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten/Fakten jedoch keine Gewähr.