Blick auf die Bebauungspläne für den Ortlohnpark

Einwände gegen Bebauungsplan 391 - Haus Ortlohn

Nicht immer sind Projekte gesetzeskonform, oft stehen verschiedenste Interessen im Vordergrund. Hier sind dann engagierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände gefragt, sich durch den teilweise für den Laien undurchsichtigen Paragrafen-Dschungel zu arbeiten und die Fehler aufzudecken.


Stadt Iserlohn
Bauleitplanung
58636 Iserlohn

Bebauung des Ortlohnparks
hier: Einwände gegen den aktuell ausgelegten Bebauungsplan Nr. 391 – Haus Ortlohn in der Zeit vom 10.06. bis 26.06.2014 mit Stand vom 23.05.2014


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung,

hiermit lege ich - sowohl im eigenen Namen als auch im Namen der Mitglieder der Interessengemeinschaft >Rettet den Ortlohnpark!< - Einspruch gegen den obigen Bebauungsplan ein. Wir beantragen:

- dessen Überarbeitung und erneute Offenlegung
- die Neuaufnahme gemeinsamer Gespräche mit der Ev. Landeskirche, uns und den Anwohnern des Nußbergs, sowie
- evtl. anderen interessierten Bürgergruppen

Außerdem erbitten wir Ihre geschätzte Stellungnahme.


Begründung:


Stadt Iserlohn
Bauleitplanung
58636 Iserlohn

Bebauungsplan Nr. 391 – Haus Ortlohn

Hier: Einwände gegen o. a. B-Plan 391

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Stellungnahme wird frist wahrend abgegeben.
Weitere ergänzende Stellungnahmen wegen fehlender Planungsunterlagen behalten wir uns vor.

Das B-Plan-Verfahren Haus Ortlohn ist unseres Erachtens eine reine Alibiveranstaltung.

Der Stadt (Verwaltung und Politik) als Herrin des Verfahrens mangelt es augenscheinlich an der erforderlichen Objektivität und Neutralität.

Es gibt zahlreiche Hinweise/Belege dafür, dass die Stadt von der Landeskirche (LK) so massiv unter Druck gesetzt worden ist, dass möglicherweise schon vorab der LK ein Satzungsbeschluss in Aussicht gestellt worden sein könnte.

Dafür sprechen folgende Belege.


Stadt Iserlohn
Bauleitplanung
58636 Iserlohn

Bebauungsplan Nr. 391 – Haus Ortlohn

Hier: Einwände gegen o. a. B-Plan 391 aus artenschutzrechtlicher Sicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Stellungnahme wird frist wahrend abgegeben.

Weitere ergänzende Stellungnahmen u. a. wegen fehlender Planungsunterlagen behalten wir uns vor.

Unsere Einwände beziehen sich auf folgende Punkte: