Brief an die Naturschutzverbände

Wir möchten von den anerkannten Naturschutzverbänden wissen, wie sie zum Thema Ortlohnpark stehen. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Naturschutzverbände äußern.


Unsere Anfrage vom 12.06.2014

NABU
Naturschutzbund Deutschland
Märkischer Kreisverband e. V.
- Herrn Jens Peucker -
Akazienweg 27
58675 Hemer

Bebauung des Ortlohnparks in Iserlohn am Nußberg
hier: zusätzliche Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände
LNU, BUND und NABU sowie des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn


Sehr geehrter Herr Peucker,

zu Beginn dieses Schreibens möchte ich als Sprecher die Interessengemeinschaft >Rettet den Ortlohnpark!< kurz vorstellen: Wir sind Bürger, die sich für den Erhalt des Ortlohnparks ohne weitere Versiegelung von Flächen einsetzen. Unsere Interessengemeinschaft ist nicht identisch mit der in Iserlohn als „Bürgerinitiative Ortlohnpark“ bekannt gewordenen Bürgergruppe, die eine stärkere Bebauung akzeptiert. Wir stehen als Ansprechpartner für die Kirche, alle Iserlohner Bürger, Gruppen und Organisationen zur Verfügung und haben ausschließlich das Wohl des Parks – keine Eigeninteressen – im Blick.

Zur Sache: Mit Erschrecken und Empörung haben wir nach erneuter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 391 Haus Ortlohn die Stellungnahme gelesen, die Angabe gemäß u. a. „im Namen der anerkannten Naturschutzverbände LNU, BUND und NABU“ erfolgt ist. Hält man als neutraler Beobachter das „Info-Magazin 2014“ des NABU als Spiegelbild dagegen und schaut sich insbesondere die unter der Rubrik „Was möchte der NABU?“ zusammengefassten Ziele an, kann man nur konstatieren, dass diese in einem diametralen Gegensatz zur rubrizierten Stellungnahme stehen, nämlich de facto:

- Gutheißen der Neu-Versiegelung einer Fläche von mehr als 6.000 qm
- Befürwortung einer zusätzlichen Bebauung mit 43 (!!) Einfamilienwohnhäusern nebst Straßenzug
- Fällung von mindestens 20 Bäumen
- Gefährdung eines weiteren, z. Z. nicht konkret zu benennenden, Baumbestandes infolge von Bauarbeiten und veränderter Boden- und Bodenwasserverhältnissen
- Opferung wertvoller Grünflächen mit altem Obstbaumbestand sowie Inkaufnahme spürbarer Beeinträchtigungen in Bezug auf den verbleibenden südlichen Parkteil

All dies spielt sich vor dem Hintergrund ab, dass die Evangelische Landeskirche von Westfalen (LK) sich mit Blick auf den bereits vor einiger Zeit vollzogenen Umzug nach Villigst gänzlich von ihrer Liegenschaft in Iserlohn „verabschieden“ möchte; und das mit finanziell möglichst kleinen Blessuren.

Wohlgemerkt: Man kann der LK sicherlich nicht das Recht absprechen, über ein ordnungspolitisch korrektes und rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren die Umwandlung des Parks von einer „Gemeinbedarfsfläche“ in eine „allgemeine Wohnbaufläche“ zu beantragen. Allerdings ist es ebenso statt- und sinnhaft, dass die anzuhörenden und zu beteiligenden Naturschutzverbände über ihre Stellungnahme ein solches Vorhaben auf ein Minimum begrenzen, zumal die LK in diesem speziellen Fall weder ein nachhaltiges und langfristiges Eigeninteresse (z. B. als Bauherrin oder als Betreiberin) belegt noch ein sonstiges größeres Interesse an der Erhaltung des außerhalb des Bebauungsgebietes liegenden Parks hat. Vielmehr wäre sie gern bereit, diesen letzterwähnten Teil für einen symbolischen Euro an die Stadt Iserlohn abzugeben, um sich à la longue ihrer Pflegeverpflichtung zu entledigen. Wenn Sie schließlich berücksichtigen, dass der LK über 8.000 qm bereits versiegelte Fläche zur (erneuten) Bebauung zur Verfügung stehen, werden Sie möglicherweise unsere Haltung verstehen, in der wir inzwischen durch E-Mails aus ganz Deutschland bestärkt werden.

Noch kürzlich war im hiesigen IKZ zu lesen, dass sich die Stadt Gevelsberg riesig über eine 3,8 ha große neue Freizeitfläche als „neue grüne Lunge“ gefreut habe, für die mehrere Millionen Euro ausgegeben worden waren. Viele weitere Beispiele könnten hier genannt werden. Der Ortlohnpark dagegen mit einer Größe von 7,8 ha und einem hohen Anteil an waldähnlichen (also nicht begehbaren Flächen) aber soll um 40 % in seiner Fläche verkleinert werden. Eine glaubhafte städtebauliche Begründung kann die Stadt Iserlohn ebenfalls nicht geben.

Sollten Sie dieses Vorhaben tatsächlich als NABU „absegnen“ bzw. „abgesegnet“ haben, sehen wir Ihre Glaubwürdigkeit erheblich beeinträchtigt. Daher bitten wir Sie, zum vorgestellten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Der guten Ordnung halber informieren wir Sie darüber, dass wir diesen „offenen Brief“ auch auf unsere Homepage einstellen werden, die Sie dem beigefügten Flyer zum Thema „Rettet den Ortlohnpark!“ entnehmen wollen.

Eine Kopie diese Briefes erhalten: NABU Deutschland, NRW-Stiftung Natur, Heimat, Kultur, LNU NRW, BUND und die Untere Landschaftsbehörde zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Interessengemeinschaft "Rettet den Ortlohnpark!"
Sprecher: Klaus-Peter Schultz