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Herzlich Willkommen liebe Iserlohnerinnen,
liebe Iserlohner und alle Freunde des Ortlohnparks.

Eine böse Vorahnung wurde am 30.09.2014 zur Gewissheit: Mit 75 : 25 % (38 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) stimmte der Iserlohner Rat zugunsten des Profits und damit klar und deutlich gegen den Erhalt des letzten bürgerlichen Parks in Iserlohn. Der Einsatz unserer Interessengemeinschaft >Rettet den Ortlohnpark!< schlug sich damit zwar im „Endspurt“ noch in einem erfreulichen Anstieg der „Nein“-Stimmen nieder, jedoch gelang uns die Wende im Ringen um den ökologisch durchaus bedeutsamen Erhalt des Geländes in seiner bestehenden Form sowie die Vermeidung einer Neuversiegelung von mehr als 6.000 qm leider nicht. Das ist zwar bedauerlich, aber als gute Demokraten mussten wir dieses Ergebnis letztlich akzeptieren. Mehr war angesichts der großen Stimmenmehrheit der den Rat dominierenden Parteien CDU und SPD trotz unserer intensiven Bemühungen nicht zu erreichen.

Einen Nachweis für die mittel- bis langfristige Nachhaltigkeit des nunmehr verabschiedeten Privathaus-Bauprojektes (die Altenwohnanlage wurde bekanntermaßen stets von uns akzeptiert) mit insgesamt 28 Objekten im Nordosten des Parks – weitere 15 Objekte sollen unterhalb des jetzigen Hauses Ortlohn entstehen – konnten bislang weder die Verwaltung noch der Rat erbringen. Ein städtebaulicher Nutzen wurde in den abschließenden Debatten von Planungsausschuss und Rat von keiner Partei aufgezeigt. Wie formuliert Bernhard Weyrauch in seiner Dissertation: „Die Begründung zum Bebauungsplan“ aus dem Jahr 2010:

„Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Dazu gehört, die ökonomischen Auswirkungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen zu prüfen. [ ... ] Es ist davon auszugehen, dass Gemeinden in weitaus häufigeren Fällen von der Ausweisung neuer Baugebiete Abstand nehmen würden, wenn vor der kommunalen Entscheidung darüber (spätestens im Rahmen des B-Planverfahrens) eine fiskalische Wirkungsanalyse vorangestellt würde. Die Verpflichtung der Gemeinden zu einer entsprechenden Prüfung würde voraussichtlich dazu beitragen, den Flächenverbrauch, der in der Bundesrepublik gegenwärtig immer noch bei 113 ha pro Tag liegt, zu reduzieren. Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag zu drosseln.“

Für uns steht nach alledem fest: Der Park wird in seiner Gesamtheit Schaden nehmen!

Die Evangelische Kirche von Westfalen darf nun den von einer „Gemeinbedarfsfläche“ in eine „allgemeine Wohnbaufläche“ umgewidmeten Ortlohnpark bebauen. Insgesamt werden am Ende von einem 71.000 qm großen Gelände nahezu 30.000 qm (mehr als 42 %!) zum größten Teil bebaut sein. Mindestens 52 (!) Bäume – davon fallen 24 unter die Baumschutzsatzung) sind zur Fällung vorgesehen. Am mangelnden Protest der Iserlohner Bürger hat es nicht gelegen, dass die Stadt Iserlohn gewillt ist, dem unbotmäßigen Bauvorhaben zuzustimmen. Nahezu 2.000 Bürgerinnen und Bürger aus Iserlohn und der gesamten Bundesrepublik haben sich engagiert! Ihnen allen möchten wir an dieser Stelle herzlich danken und Ihnen gleichzeitig versprechen, dass wir als Interessengemeinschaft das Bauvorhaben kritisch und öffentlich „begleiten“ werden.

Ihre Interessengemeinschaft Ortlohnpark