Stellungnahmen

In nebenstehender PDF können Sie sämtliche eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, sowie die Einwände von Bürgern - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB - und die entsprechenden Stellungnahmen der Stadtverwaltung Iserlohn, die nun Anfang September veröffentlicht wurden, nachlesen.


Lesen Sie hier, was die Naturschutzverbände (LNU NRW, NABU NRW und BUND) und der Umweltbeirat der Stadt Iserlohn zu den Bebauungsplanungen sagen und unseren Einspruch zur Stellungnahme der Naturschutzverbände.

Betreff: Unser Einspruch gegen den B-Plan Nr. 391 Haus Ortlohn vom 26.06.2014



hier: Stellungnahme der Naturschutzverbände etc. vom 16.06.2014

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Klein,

in den letzten Tagen (konkret am 11.07.2014) erhielten wir, die Interessengemeinschaft "Rettet den Ortlohnpark!" die „Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände LNU, BUND und NABU sowie des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn" zur Kenntnis und können unter Bezugnahme auf unseren Einspruch gem. E-Mail vom 26.06.2014 daher erst jetzt darauf reagieren:

Zunächst einmal ist es erstaunlich und befremdlich, dass sich der Verfasser der Stellungnahme, Herr Fritz Schröder, anmaßt, Politik und Verwaltung zu bitten, dem B-Plan „nach nunmehr zwei Jahren zu einem guten Ende zu verhelfen“ (offenbar nach dem Motto „Nun macht mal endlich voran, Ihr Idi...n“). In einer regelrechten Unverschämtheit gipfeln die Ausführungen des Herrn Schröder mit der (in keiner Weise belegten) Feststellung „der B-Plan stehe auch im Konsens mit allen Beteiligten, also auch mit der Mehrzahl der Nußberger Bürger“. Hiermüsste er schon den entsprechenden Beweis antreten.

Überdies verwundert die „Ämterhäufung“ in Bezug auf die Person des Herrn Schröder, d. h. in welchen Gremien er in der Angelegenheit „Ortlohnpark“ engagiert ist, ohne dass irgendjemand auf die Idee kommt, er könnte dabei in Interessenkonflikte kommen (Herr Schröder würde dies ja nie zugeben). Er ist:

• Vertreter der diversen Naturschutz-Organisationen und des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn
• offizieller Beauftragter der Stadt, um Verhandlungen mit der Ev. Landeskirche hinsichtlich des Baugebietes zu führen (dies wäre eigentlich Aufgabe der Stadt selbst!)
• einer der beiden maßgeblichen Vertreter der zuletzt als „Bürgerinitiative Ortlohnpark“ aufgetretenen Bürgergruppe, die eine in vielen Teilen gegenteilige Ansicht wie die Landeskirche und das Planungsamt vertritt (sh. deren „Leitsätze“ - u. a. Bebauung nur auf den aktuell versiegelten Flächen etc.) !!!

Merkwürdig ist für uns ist im Übrigen, dass Herr Schröder in seiner Stellungnahme zunächst vehement „das Durchpeitschen“ des B-Planes fordert, auf Folgeseiten dann aber auf ganz erhebliche Mängel verweist, aufgrund deren der B-Plan de facto nicht genehmigungsfähig ist (auf diese Mängel – und mehr – hatten auch wir in der Vergangenheit bereits massiv hingewiesen.

Wohlgemerkt: Es ist nicht unser Ansinnen, Herrn Schröders Reputation, die er sich über die vielen Jahre seiner umweltgutachterlichen Tätigkeit erworben hat, zu erschüttern oder infrage zu stellen. In Sachen „Ortlohnpark“ jedoch „kämpft“ er seit Jahren (sh. seine erste Stellungnahme aus 2012) auf verschiedenen Seiten, die bereits vom Grundsatz her nicht vereinbar sind. Insofern entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass hier ein Sachverhalt gutachterlich so dargestellt werden soll, dass „alles passt“.

Dem ist nicht so, und daher wehren wir uns im Namen aller Bürger, die unsere Meinung teilen, vehement gegen derartige „Stimmungmache“! Die gutachterliche Prüfung von Umweltbelangen schließt die gleichzeitige Beteiligung an einer Bürgergruppe, die andere Interessen verfolgt, schon aus Objektivitätsgründen aus und ist somit klar voneinander zu trennen. Nur auf diesem Wege hat ein Gutachten auch objektiv Bestand und ist dann auch weder rechtlich noch „moralisch“ angreifbar. Die Beachtung dieses Grundsatzes sollte bei der Stadt Iserlohn als maßgebliche Verwaltungsbehörde höchste Priorität haben, egal wie integer sich der Gutachter auch immer zeigt!

Warum im Übrigen mehrfache Änderungen und/oder Ergänzungen in der von Herrn Schröder vorgelegten „Chronik“ unter ein und demselben Datum eingebracht wurden (normalerweise müsste die jüngste Version dann auch das aktuellste Datum enthalten) möchten wir um der Hauptsache willen hier nur am Rande erwähnen.

Eine Kopie dieses Schreibens werden wir den im Rat der Stadt Iserlohn vertretenen Parteien kurzfristig mit jeweils separater E-Mail zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft "Rettet den Ortlohnpark!"
Sprecher: Klaus-Peter Schultz


Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände LNU, BUND und NABU sowie des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn vom 16.06.2014



Bebauungsplan Nr. 391 "Haus Ortlohn", Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 3 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ergänzung zu den bereits mehrfach abgegebenen Stellungnahmen zum B-Plan-Verfahren Nr. 391 "Haus Ortlohn" wird von den Naturschutzverbänden und dem Umweltbeirat noch folgende ergänzende Stellungnahme abgegeben:

Grundlage dieser Stellungnahme ist der vorliegende B-Plan-Entwurf - Planungsstand 23. Mai 2014 - mit den dazugehörenden Unterlagen, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbericht. In Kurzfassung wird auch nochmals auf die bisher nicht beachteten Anregungen und Bedenken aus vorherigen Stellungnahmen verwiesen, wie zur / zum:

• FNP-Änderungsverfahren
• Bedarfsnachweis gemäß Regionalplan und BauGB
• Zusammenhang mit "konkurrierenden" Baugebieten (Auf der Emst, B. Hülsmann Kaserne, Sportplätze Sümmern und Kalthof)
• Bereich Unterm Fröndenberg / ev. Krankenhaus

Wir bitten Politik und Verwaltung nach nunmehr zwei Jahren intensiver Bearbeitungszeit und Mitarbeit von Naturschutzschutzverbänden, Umweltbeirat und Landschaftsbeirat diesen B-Plan auch im Konsens mit allen Beteiligten, also auch mit der Mehrzahl der Nußberger Bürger zu einem guten Ende, d.h. Satzungsbeschluss zu verhelfen.

Die in Gesprächen mit Politik, Verwaltung und insbesondere mit der Ev. Landeskirche erzielte Ergebnisse sind im vorliegenden B-Plan-Entwurf vom 23.05.2014 des Büros Post & Welters nahezu vollständig übernommen bzw. eingearbeitet worden:

• Der Geltungsbereich des B-Planes wurde auf den Bereich, der als Kompromissentwurf gilt, zurückgenommen, insbesondere im östlichen Teil um mehr als eine Baureihe reduziert, zum Schutz des Großbaumbestandes und zum Erhalt noch vorhandener Parkstrukturen.
• Im westlichen Bereich wurde der Geltungsbereich ebenfalls gegenüber der Ausgangssituation zurückgenommen zum Schutz und Erhalt des Großbaumbestandes zwischen Pfarrhauskirche und Akademiegebäude.
• Der Großlaubbaumbestand zwischen den beiden Bauflächenbereichen (Ost- und Westteil) wird vollständig erhalten und damit auch ein wesentlicher, noch erkennbarer ehemaliger Parkbereich. Die Bauflächen wurden entsprechend reduziert (siehe Anlage vom 08.04.2014).
• Die Zahl der zu fällenden Großbäume wurde von 113 Stück des Fällantrags der Ev. Landeskirche vom 19.11.2012 an die Stadt Iserlohn auf insgesamt 19 reduziert; wobei anzumerken ist, dass hierbei auch abgängige, kranke und unbedeutende, jedoch gemäß Baumschutzsatzung noch geschützte Bäume einbezogen wurden (nicht jedoch die Nadelgehölze - Kiefern, Fichten).
• Einige wenige geschützte Bäume sind nicht zu erhalten. Für diese müssten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
• Die Offenlegung des verrohrten Teil eines Baches im Südwestteil des B-Planes, auf dem Grundstück der Landeskirche beginnend, wurde von der Ev. Landeskirche zugesagt (siehe Anlage) und ist laut Auskunft des planenden Büros Post & Welters und Rademacher & Partner ebenfalls vorgesehen, jedoch in einem gesonderten Wasserrechtsverfahren, das über den MK als Wasserbehörde läuft. Die Unteren Wasserbehörde sei informiert.
• Die Belange des Artenschutzes wurden in einem entsprechenden Gutachten bzw. einer Artenschutzprüfung (ASP) gemäß rechtlicher Erfordernisse untersucht / geprüft und festgestellt sowie festgelegt, wie vorkommende Fledermäuse u.a. vor Abriss der bestehenden Gebäude mit Nist- und Brutstätten entsprechender Ersatz zu schaffen ist. Das gilt auch für eventuell zu fällende Bäume mit entsprechenden Nist- und Bruthöhlen. Hierzu ist der MK als zuständige Behörde hinzuzuziehen, zu informieren und die entsprechenden Maßnahmen des Gutachtens durch den MK - die ULB - zu kontrollieren.
• Der Erhalt des "Restparkes" soll / ist durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden / gesichert. Dabei sind auch die Flächen des B-Plan-Bereiches, die als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt werden, in die Vertragsfläche einzubeziehen (siehe Anlage - Plan mit Flächenvorschlag). Auch bei der Textgestaltung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist uns Mitarbeitsmöglichkeit zugesichert worden und auch hier sind wir gern bereit mitzuarbeiten.
• Abweichend von den bisherigen Absprachen sind im südwestlichen Bereich drei Bäume mit rotem Kreuz gekennzeichnet worden. Hier schlagen wir vor, die geplante Öffnung des Baches erst ab der B-Plan-Grenze zu beginnen, um diese drei Buchen zu erhalten. Genaue Erkenntnisse und Schlussfolgerungen sind erst möglich, wenn auch der Zustand der Bachverrohrung bekannt ist.
• Erhebliche Bedenken bleiben insgesamt zur Thematik Immissionsschutzauswirkungen auf Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit bestehen. Die hierzu beschriebenen vorgesehenen Maßnahmen, die aufgrund vorhandener Messwerte vorgesehen sind, überzeugen keinesfalls. Die Überschreitungen der Lärmpegel sind durch die beschriebenen Maßnahmen nicht kompensierbar. Damit ist die rechtliche Situation der Stadt Iserlohn als zuständige und verantwortliche Behörde / Stelle eindeutig und klar, die Verantwortung für die Folgen aus dem B-Plan somit auch.
Das Risiko, dass der B-Plan auf dem Rechtsweg
a) für nichtig erklärt und b) zu Regressansprüchen betroffener Wohnungsnutzer führen kann,
liegt auch bei der Stadt Iserlohn also beim Rat der Stadt und sollte bedacht werden. Insofern können wir nur empfehlen, unbedingt Rechtssicherheit anzustreben und keinen Satzungsbeschluss mit anhaftendem Restrisiko zu fassen.
Dieser Teil des B-Planes sollte von allen Beteiligten kritisch beobachtet und beurteilt werden und nur bei absoluter Rechtsklarheit erst entschieden werden.

Anmerkungen zu den noch offenen Anregungen und Bedenken bereits vorliegender Stellungnahmen:
Zur FNP-Änderung ist zu klären, welcher FNP geändert werden soll. Der neue FNP befindet sich in der Offenlage, ist nicht rechtskräftig und berücksichtigt diese Änderung noch nicht. Da aber noch weitere Bauflächen entwickelt oder nach FNP-Änderung entsprechend als solche darin dargestellt werden sollen, sind die Inhalte des derzeitig noch geltenden und / oder des in der Aufstellung befindlichen FNP betroffen. U.E. handelt es sich nicht um eine Berichtigung sondern Änderung des FNP!

Die Summe der Flächengrößen, wie beispielsweise "Auf der Emst" und "Ortlohn" sowie möglicherweise weitere geplante Wohnbauflächen berühren die Inhalte des FNP grundlegend und verlangen formell eine entsprechende Änderung mit Begründung der geänderten Gesamtwohnbauflächenbilanz und Darstellung im Plan. D.h., der noch nicht genehmigte FNP müsste erneut geändert und formell überarbeitet werden.

Der Bedarf an Wohnbauflächen in Iserlohn ist auch in diesem B-Plan-Verfahren nicht nachgewiesen. Der B-Plan steht damit im Widerspruch zu den Forderungen des Gebietsentwicklungsplans und dem BauGB, wobei zwingend vorgeschrieben ist, dass Flächeninanspruchnahmen nur bei nachgewiesenem Bedarf rechtlich möglich ist.

Die pauschale Formulierung im Punkt 1 der Begründung erfüllt diesen rechtlichen und planungsrechtlichen Anspruch nicht. "In Iserlohn ist ein hoher Bedarf an Wohnangeboten für unterschiedliche Nutzergruppen...vorhanden," heißt es pauschal in der Begründung, jedoch ohne einen einzigen Beleg. Dieser Forderung der Naturschutzverbände ist die Verwaltung auch in diesem Fall nicht nachgekommen, obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist. Der Verbrauch an Flächen ist einzudämmen, das Motto "Stoff den Flächenverbrauch" ist auch den Iserlohnern und in Iserlohn bekannt.

Auch wenn es sinnvoll ist, die Innenentwicklung noch vorhandener Innenbereichsfreiflächen vorzuziehen vor der bisher ständig praktizierten Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, so muss das auch zu der Konsequenz führen, im Außenbereich dargestellte Wohnbauflächen des FNP in gleicher Größe zurückzunehmen. In diesem Fall wird zwar eine Innenentwicklung verfügbarer Flächen vorgenommen / geplant, ohne jedoch die Wohnbauflächendarstellung im Außenbereich, z.B. Sümmern oder Hennen zurückzunehmen. Diese Forderung wird noch deutlicher und zwingender, wenn die beabsichtigten Planungen von Wohnbauflächen, z.B. im Bereich "Auf der Emst", Sportplätze Kalthof und Sümmern mit eingerechnet werden. Dann ergibt sich daraus eine FNP-relevante Größenordnung von zusätzlichen Wohnbauflächen, die eine entsprechende Rücknahme an anderer Stelle verlangen.

Abschließend bitten wir um eine weitere Beteiligung am Verfahren "Haus Ortlohn", auch an der Gestaltung und Entwicklung des "Restparks" und um die Beachtung unserer Anregungen und Bedenken und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit auch in anderen Fällen und Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Schröder


Stellungnahme der "BI Ortlohnpark" beim Pressetermin am 19.03.2014



Wir wollen die Einschaltung eines neutralen Mediators gemäß § 4b BauGB und damit eine Unterbrechung des B-Plan Verfahrens = Moratorium, um gemeinsam das völlige Scheitern der sozialen Projekte und einer behutsamen Bebauung zu verhindern!

Begründung:

Der vorliegende Satzungsentwurf zum B-Plan 391 enthält so viele erhebliche formalrechtliche und inhaltliche Mängel, dass dieser als nicht genehmigungsfähig angesehen werden muss und damit auch in einer möglichen Klage scheitern könnte.

Zusätzlich gibt es erhebliche Verstöße seitens der Landeskirche gegen den Kompromiss, welcher mit der Landeskirche und dem Büro Post & Welters getroffen worden ist.

Herr Schröder hat daher in einem Schreiben an Frau Meier diese Verstöße benannt und sie als inakzeptabel bezeichnet.

Obwohl die Landeskirche mit ihrem provozierenden Vorgehen viel Porzellan zerschlagen hat und an Glaubwürdigkeit verloren hat, unterstützen wir nach wie vor die Grundidee, im Ortlohnpark behutsam soziale Einrichtungen zu realisieren, die das gesamte Areal zu einem soziokulturellem Zentrum und Erholungsraum umgestaltet gemäß unseren Leitbildern und den Ergebnissen unserer Umfrage.

Zum jetzigen Zeitpunkt betonen wir daher – trotz aller Vorkommnisse – das Gemeinsame und nicht das Trennende.

Wir fordern ein prozess- und dialogorientiertes Verfahren durch die Einrichtung einer Initiativrunde Nußberg, in dem unter Beachtung der Empfehlungen des Altenplanes Wohnprojekte im Ortlohnpark mit soziokulturellen Angeboten gemeinsam und auf Augenhöhe entwickelt werden.

Als Zeichen des guten Willens erwarten wir von der Landeskirche die Aufgabe des Junktims zwischen dem Verkauf von Grundstücken und dem B-Plan und daher den umgehenden Abschluss der Kaufverträge mit der Stadt zur Realisierung der der Kanalbaumaßnahme „AK Burgweg“.

Iserlohn, den 19.03.2014

Klaus Stinn, Anette Vogel, Helmut Meier, Christian Kohlstaedt, Katharina Kohlstaedt, Marcel Glatzel, Klaus Peter Schultz, Fritz Schröder


Stadt Iserlohn,
Herrn Klein,
Rathaus II,
Werner-Jacobi-Platz 12,
58636 Iserlohn,
wolfgang.klein@iserlohn.de

Bebauungsplan Nr. 391 – Haus Ortlohn
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Ergänzende Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände LNU, BUND und NABU sowie des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn


Sehr geehrter Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Klein

Zunächst wird auf die bereits abgegebenen Stellungnahmen (z.B. vom 03.12. und 11.12.2012) sowie den Schriftverkehr verwiesen, der in der Angelegenheit auch mit der Stadtverwaltung geführt wurde und die inhaltlich, weiterhin zu beachten sind. Nach wie vor bleibt die Meinung der Naturschutzverbände und des Umweltbeirates unverändert bestehen, d.h. einer maßvollen Bebauung des Planbereiches kann nur zugestimmt werden, wenn die rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen an einen B-Plan für Wohnbebauung und sozial-geprägte Bebauung erfüllt bzw. eingehalten werden. Wir beziehen uns dabei nicht nur auf das BauGB, sondern auch auf Zu- und Aussagen der Ev. Landeskirche, des Planers Prof. Welters vom Büro Post & Welters Dortmund und der Vertreter der Stadtverwaltung (Baudezernent und Sachbearbeiter) aus öffentlichen Veranstaltungen, Bürgerversammlungen und einer Reihe geführter Gespräche mit allen Beteiligten, d.h. auch mit den politischen Mandatsträgern der im Rat vertretenden Parteien.

Neben dem erzielten Kompromiss bezüglich der räumlichen Abgrenzung der maximal bebaubaren Flächen und des zu erhaltenden Baumbestandes sowie bedeutender Parkstrukturen sind auch die aus den bzw. als Ergebnis der Vielzahl von Gesprächen formulierten "Leitsätze", die letztlich in der Bürgerversammlung vom 14.11.2013 einstimmig befürwortet wurden, im weiteren Verfahren, d.h. im Planungsablauf zu beachten!

Votum und Leitsätze der Bürgerinnen und Bürger des Nußberges zum B-Plan-Verfahren "Haus Ortlohn":
• Die bei der Entstehung des Ortsteiles Nußberg praktizierte Integration von Flüchtlingen, Aussiedlern, Einheimischen und unterschiedlichen sozialen Gruppen sollte auch bei der Gestaltung des Ortlohnparks beachtet werden.
• Der Ortlohnpark sollte möglichst vollständig erhalten und mit den Bürgerinnen und Bürgern weiter entwickelt werden zu einem soziokulturellen Zentrum des Stadtteils.
• Eine behutsame Bebauung mit Seniorenwohnungen, Singlewohnungen, Pflegewohngemeinschaften, Pflegeeinrichtungen, gemeinschaftliches Wohnen Behinderter und Nichtbehinderter etc. wird als sinnvoll erachtet.
• Diese Projekte sollten für alle sozialen Gruppen erschwinglich sein.
• Die Bebauung sollte möglichst auf der schon versiegelten Fläche umgesetzt werden.
• Das gilt insbesondere für eine maßvolle Errichtung von Familieneigenheimen.
• Belange des Lärm-, des Baum-, des Landschafts-, des Denkmal- und des Wasser/Gewässerschutzes sollten umfassend berücksichtigt werden.
• Bei der Entwicklung des Konzeptes zur Bebauung des Ortlohnparks wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Institutionen am Nußberg wie Siedlerbund, Kirchen, Schulen etc. analog der Bürgerbeteiligung, wie sie beim Projekt der Südlichen Innenstadt praktiziert wird, gefordert.
Die Gruppe mitarbeitender Bürgerinnen und Bürger des Nußbergs (Stand: Februar 2014).

Grundlage dieser ergänzenden Stellungnahme, die fristwahrend ergeht und erst nach Vorliegen der fehlenden Unterlagen, z.B. der ergänzenden Artenschutzerhebungen und dem Nachweis vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und noch anstehender Gespräche mit Vertretern der Ev. Landeskirche abschließend und damit vollständig bearbeitet bzw. erstellt werden kann, ist der bislang erzielte Kompromiss vom 11.10.2013 (städtebaulicher Entwurf, Vorabzug 11.10.2013 Variante 1 - angepasst vom Büro Post & Welters). In einem gemeinsamen Gespräch von Vertretern der Ev. Landeskirche, Investoren, den Naturschutzverbänden, dem Umweltbeirat und Bürgerinnen und Bürgern des Nußbergs fand dieser, zuvor von der Stadtverwaltung (Baudezernat) noch in einem Punkt (WA7) modifizierte städtebauliche Entwurf grundsätzlich Zustimmung. Bei diesem Kompromiss wurde von uns noch empfohlen, auf die südliche Bauzeile im westlichen Teil des Geltungsbereichs des B-Planes zu verzichten, diese zu überdenken, weil es hierfür noch keine konkrete Planung gab und dafür im derzeit bebauten Akademiebereich die Bebauung zu verdichten. Diese Bauzeile ragt seitlich und südlich zu weit in den erhaltenswerten Teil des Parks.

Nach Vorlage des B-Plan-Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB müssen wir jedoch erstaunt feststellen, dass dieser B-Plan-Entwurf unverständlicherweise doch teils erheblich vom erzielten Kompromiss abweicht und zwar immer zu Ungunsten des zu erhaltenden Baumbestandes und der dazu gehörenden Fläche. Ein solches Vorgehen ist nicht nur unverständlich, sondern geeignet, sämtliche gemeinsame Bemühungen zu hinterfragen.

Zur Liste der vorhandenen Bäume innerhalb bzw. im Umfeld des Bebauungsplanes vom Büro grünplan
In der vorliegenden Liste des Umweltberichts mit den aufgelisteten 173 Bäumen wurden Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser sowie geplanter Erhalt oder Verlust (Fällung) dargelegt. Dazu ist festzustellen und findet keinerlei Zustimmung, dass insgesamt 10 zu erhaltene Großbäume der Rubrik "Verlust" zugeordnet wurden, die gemäß Kompromiss zu erhalten sind oder über deren Fällung erst nach Festlegung der endgültigen Kanaltrasse und Straßenführung entschieden werden kann.

Im Einzelnen:
Die Bäume Nr. 49, 50, 52, 53 und 54 sind gemäß Kompromiss zu erhalten! Im Kronenbereich dieser Bäume ist die Bauflächendarstellung WA7 zurückzunehmen, aus dem Kronenbereich raus in östlicher Richtung zu verschieben bzw. zu verkleinern!
Die Bäume Nr. 123 und 131 sind zu erhalten. Auch hier ist das Baufeld WA3 im westlichen Bereich zurückzunehmen!
Über die Fällung und den Verlust der drei Bäume Nr. 109, 110 und 111 kann erst entschieden werden, wenn die Trassenführung der Kanalisation und der Erschießungsstraße geklärt ist. Nachwievor fehlt die Darstellung einer Eiche im südöstlichen Bereich (2,35 m Stammumfang), Nr. 113 des ehemaligen Fällantrages, die von uns mit 40a bezeichnet wurde. Die Eiche wäre bei der derzeitig vorgesehenen Planung, trotz hoher Qualität, als Verlust einzutragen, d.h. nur zu erhalten, bei Reduzierung der geplanten Bebauung im südwestlichen Bereich der östlichen Planung, WA7!
Der Baum 128 (Tanne) sollte als Verlust, d.h. zur Fällung eingetragen werden. Insgesamt wären damit derzeit 29 Bäume (Laub- und Nadelbäum) als Verlust einzutragen, nicht 37!

Weitere Abweichungen und Widersprüche zum erzielten Kompromiss im Einzelnen:
Lediglich im Bereich des Baufeldes WA1 gibt es keine Abweichungen zum Kompromiss. Die Bauflächen-Darstellung WA2, westlicher Teil, ist im B-Plan-Entwurf und die Garagenplanung im städtebaulichen Entwurf, westlich der vorhandenen Gebäude, auf die örtlich vorhandene Randsteinbegrenzung zurückzunehmen. Nur so ist die westlich befindliche Grünfläche mit den Großbäumen 90, 95, 97, 99, 150, 151, 148 und 145 vor Eingriffen geschützt. Die südöstliche Begrenzung der Baufläche WA2 ist zum Schutz der Bäume 79 und 76 zurückzunehmen.

Die Bauflächendarstellung WA3 ist im westlichen Bereich bedeutend zum Erhalt der Bäume 145 und 131 und im östlichen Bereich zum Schutz und Erhalt der Bäume 75, 76 und 79 zurückzunehmen.

Zur Baufläche WA4 wird empfohlen, wie bereits dargelegt, diese Baufläche gänzlich aufzugeben und im Bereich der vorhandenen Akademiegebäude die Bebauung zu verdichten. Zwingend ist diese Fläche westlich und östlich zurückzunehmen und zwar soweit, dass der Kronenbereich der Großbäume 73, 75, 103 und 123 nicht beeinträchtigt wird.

Durch die Veränderung des Geltungsbereichs des B-Planes und die Erweiterung nach Westen wird der Graben (das Gewässer) entlang der Erweiterungsfläche Bestandteil des B-Planes. Wir gehen davon aus, dass der verrohrte Teil dieses Grabens auf dem Ortlohn-Parkgelände offen gelegt wird, wie es die EU-WRRL und das WHG verlangen.

Zur Artenschutzprüfung wird festgestellt, dass hier die Kommunikation zwischen den Planern und der Stadt Iserlohn nicht funktioniert. Wie sonst ist es erklärlich, dass ein Baum mit Fledermausquartier bereits mit Ausnahmegenehmigung gefällt wurde und zwar ohne Ersatzmaßnahme.

Auch die begonnenen Fäll- und Schnittarbeiten in der letzten Februarwoche, mit denen offensichtlich dem Landschaftsgesetz, d.h. dem Schutz von Nist- und Brutstätten entsprochen werden sollte, haben die im Umweltbericht dargelegte Vorgehensweise nicht beachtet. Es gibt bisher keinerlei Ersatzmaßnahmen, wie sie im Umweltbericht, S. 49 und 50, Abschnitt Fledermäuse und Vögel, beschrieben und vorgegeben wurden. Auch im Bereich der gefällten Sträucher und Bäume sowie des Gartenhauses sind geschützte Arten betroffen. Allein mit dem Abschneiden und Liegenlassen ist dem Gesetz nicht genüge getan. Die verbotene Störung und Zerstörung von Nist- und Brutstätten erfolgt auch bei dem Entsorgen der geschnittenen Bäume und Sträucher.

Wir bitten, Verwaltung und Politik unsere Anregungen und Bedenken im weiteren Verfahren zu beachten, die entsprechenden Änderungen der Darstellungen im B-Plan-Entwurf vorzunehmen bzw. zu veranlassen und uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.

Wir sind auch weiterhin an der Mitarbeit interessiert.

Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Schröder


Stadt Iserlohn,
Herrn Bürgermeister Dr. Ahrens,
Herrn Pestl,
Baudezernent,
Fraktionen der im Rat der Stadt Iserlohn vertretenen Parteien,
Rathaus,
58634 Iserlohn,
bauleitplanung@iserlohn.de

Bebauungsplan Nr. 391 – Haus Ortlohn
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände LNU, BUND und NABU sowie des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ahrens,
sehr geehrter Herr Pestl,
sehr geehrte Damen und Herren,

fristwahrend wurde von den Naturschutzverbänden und dem Umweltbeirat zu dem vom Büro Post und Welters im Auftrag des Landeskirchenamtes Bielefeld erstellten Bebauungsentwurfes und der vom Rat der Stadt am 03.07.2012 beschlossenen Einleitung des Aufstellungsverfahrens mit dem von der Verwaltung inzwischen erstellten B-Plan Nr. 391 Stellung genommen. Diese fristwahrende Stellungnahme wird hiermit inhaltlich ergänzt.

Eine endgültige Stellungnahme kann aufgrund fehlender, zur abschließenden Beurteilung der Planung aber entscheidender Unterlagen derzeit jedoch nicht erarbeitet werden, z.B. wegen der fehlenden endgültigen Artenschutzprüfung und Untersuchung sowie eines Bestandsplanes der geschützten Bäume. Auch gilt es die in den bisher vorliegenden Unterlagen vorhandenen Widersprüche zu klären, ebenso die „Rollenverteilung“ – wie beispielsweise die Aussagen in der Begründung und den Plänen von Post und Welters zu denen des Anschreibens und Aussagen in öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Iserlohn.

Es stellt sich die Frage, warum in keiner der vorliegenden Unterlagen die Baumschutzsatzung der Stadt Iserlohn auch nur erwähnt und schon gar nicht beachtet wurde, wo doch über 113 geschützte, teilweise über 130 Jahre alte Bäume gefällt werden müssten, wenn der vorliegende B-Plan ernsthaft auch das Ziel der Stadt Iserlohn, d.h. der politischen Mandatsträger sein sollte?

Gegen die in dem Bebauungsplan Nr. 391 dargestellte Bebauung des Parks – Haus Ortlohn – bestehen seitens der Naturschutzverbände erhebliche Bedenken. Die geplante Bebauung des B-Planbereiches Nr. 391 wird in dem vorgesehenen, massiven Umfang abgelehnt!

Begründung:
Grundsätzlich sind auch die Naturschutzverbände für eine Innenentwicklung und Innenverdichtung des Siedlungsraumes.

Seit Jahrzehnten ist genau das unsere Forderung, ohne das diese jemals in Iserlohn ernst genommen wurde, im Gegenteil! Flächenverbrauch und Zersiedlung sind nach wie vor nicht gestoppt. Das derzeit laufende FNP-Änderungsverfahren zur Ausweisung von WEAVorrangzonen hat die Zersiedlung des Stadtgebietes sehr deutlich gemacht. Insofern wird auch jetzt von uns bezweifelt, dass mit diesem B-Plan tatsächlich zusammenhängende Fläche im Außenbereich geschont wird. Es wäre schön und sehr zu begrüßen, wenn es tatsächlich einmal dazu käme.

Die Vielzahl der beschlossenen und bereits begonnenen B-Pläne seit Fertigstellung des Stadtentwicklungskonzeptes, z.B. in Sümmern, Hennen und insbesondere in Kalthof sind u.E. Beweis genug, dass die „Beschreibung der geplanten Maßnahme“ im Anschreiben der Stadt Iserlohn – Bereich Stadtplanung – in diesem Punkt leider nicht der Realität entspricht. Diese „Beschreibung der geplanten Maßnahme“ und die vom Büro Post und Welters erstellte sogenannte „Begründung“ enthalten keine vom BauGB und sämtlichen gesetzlichen Vorgaben geforderte Begründung für einen B-Plan.

Allein die „Absicht der ev. Kirche“ erfüllt keineswegs die (Mindest)-Anforderungen an eine sachlich plausibel erforderliche Begründung, in der insbesondere gesetzlich konform der Bedarf des B-Planes nachzuweisen bzw. darzulegen ist.

Dazu gehört es auch, die hier möglicherweise in verträglicher Form und Größenordnung sowie plausibel begründete, mögliche Bebauung an anderer Stelle im Stadtgebiet in gleicher Größe aufzugeben und z.B. im laufenden FNP-Neuaufstellungsverfahren die Wohnbauflächenbilanz zu berichtigen.

Auch das Ziel des Bebauungsplanes nach der „Beschreibung der geplanten Maßnahme“ im Anschreiben des Bereichs Stadtplanung ist keine Begründung und widerspricht total den Darstellungen in der „Begründung“ des Büros Post und Welters.

In dem Anschreiben heißt es: „Die ev. Kirche beabsichtigt in Zusammenarbeit mit einem Investor einen Teil ihrer Flächen zu entwickeln.“ Ziel ist es, „ein an der heutigen Nachfrage orientiertes Wohnungsangebot für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise junge Familien und Senioren zu schaffen.“

Bei Post und Welters heißt es: „Zielvorstellung seitens der ev. Kirche und der Stadt Iserlohn ist es, ein an der Nachfrage orientiertes Wohnungsangebot für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise junge Familien und Senioren zu schaffen. Neben klassischen Einfamilienhäusern (überwiegend, siehe Plan und Punkt 5.2) sollen daher auch alternative Wohnformen, wie z.B. generationsübergreifendes Wohnen in der städtebaulichen Planung Berücksichtigung finden (siehe 5.1 städtebauliches Planungsziel).

Absolut unverständlich sind die Formulierungen im Punkt 5.1 – städtebauliche Planungsziele – „Die neuen Gebäude sollen sich in die bauliche Struktur des Bestandes harmonisch einfügen und hierdurch den Siedlungskörper entlang der Theodor-Fleitmann-Straße räumlich abrunden. Die bestehenden landschaftlichen Qualitäten, wie beispielsweise der Park und die Zugänglichkeit des umliegenden Landschaftsraumes sollen…weiterhin erlebbar bleiben.“

Wie soll das gehen, wenn die bestehenden Gebäude der ev. Akademie (bis auf eine) abgebrochen und der Baumbestand größtenteils vernichtet werden? Die bislang bestehende landschaftliche Qualität wird durch die vorgelegte Planung total verändert und zerstört. Über 113 großkronige, prägende Laubbäume, hauptsächlich entlang der Straße und der westlichen Grenze (zur Kirche und Pastorenwohnung hin), sollen gefällt werden. Gerade dieser Stadtteil prägende Bereich wird total zerstört. Hierauf wurde bereits in der öffentlichen Bürgerversammlung hingewiesen. Eine derart massive Bebauung ist mit den beschriebenen Zielen der Erläuterungen und „Begründung“ nicht vereinbar.

Bei allem Verständnis, den Besitz auch wirtschaftlich nutzen zu wollen, dieser Bebauungsvorschlag geht aber weit über dieses Verständnis hinaus, noch dazu, wo der Eigentümer die ev. Kirche ist.

Im Punkt 5.2 – städtebauliches Konzept – werden die einzelnen geplanten Gebäudearten beschrieben und aufgezählt. Es fällt schwer bzw. ist nicht nachvollziehbar, wie diese geplanten Gebäudeformen mit den zuvor beschriebenen Zielen und Absichten in Einklang und Übereinstimmung zu bringen sind, denn die im Punkt 5.1 beschriebenen Ziele sind reine Nebensache gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtplanung, dem vorrangigen Ziel: Miet- und Eigentumswohnungen zu errichten, in sogenannten „Geschoßgebäuden“ und Reihenhäusern.

Für uns ein nicht nachvollziehbarer, unerklärbarer Widerspruch, der sich noch enorm und absolut unverständlich verstärkt, wenn man die Ziele des Stadtentwicklungskonzepts, die vom gleichen Planungsbüro erstellt wurden, mit in die Beurteilung der Planung einbezieht und die Tatsache, dass es keinen Bedarf dafür gibt (nachgewiesen wurde er nicht).

Die von Büro Post und Welters für den Bereich „Haus Ortlohn“ vorgeschlagene Bebauung widerspricht vollends den Leitsätzen und –linien des StEK, das ja maßgeblich von diesem Büro erstellt wurde.

Dazu Folgendes:
1. Das Stadtentwicklungskonzept (StEK) „Iserlohn auf dem Weg ins Jahr 2020“ ist mit starker Bürgerbeteiligung und unter Einbeziehung zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen weitgehend gemeinsam und in Übereinstimmung mit der Öffentlichkeit entwickelt worden und stellt damit sozusagen ein „Grundgesetz“ für die städtebauliche Entwicklung dar
2. Die darin erstellten Leitsätze gelten demzufolge auch für das o.a. Planvorhaben, den Planungsbereich „Haus Ortlohn“!
3. Die daraus abgeleiteten konkreten Empfehlungen / Vorhaben beziehen sich u.a. auch auf das Plangebiet des B-Plans 391 und sind demzufolge auch zu beachten!

Was hier geplant wird, widerspricht total den vom gleichen Planungsbüro formulierten Leitbildern der Stadtentwicklungsplanung aus dem StEK, das leider nicht vom Rat als verbindlich beschlossen, sondern nur zur Kenntnis genommen wurde. Dennoch muss sich auch dieses Planungsbüro daran messen lassen, was es selbst im StEK vorgeschlagen und festgelegt bzw. in diversen Bürgerversammlungen mit der Bevölkerung erarbeitet hat, wovon allerdings in den uns vorliegenden Unterlagen nur wenig bzw. nichts wiederzufinden ist!

Konkretisierung:
Das StEK mit seinen Leitbildern:
1. Erhalt der Lebensbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt,
2. Erhalt der natürlichen Ressourcen,
3. Erhalt der charakteristischen Eigenart und Schönheit der Landschaft,
4. Schutz und Zurückgewinnung der Freiräume im Siedlungsbereich, wozu auch der Gesamtbereich des Haus Ortlohn gehört,
bietet die Möglichkeit, mit Hilfe eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Grün- und Freiraumentwicklung einen strategischen Orientierungsrahmen für den Schutz und die Entwicklung von Freiräumen zu setzen und die einzelnen Bereiche und Flächen in einem räumlichen Gesamtzusammenhang zu betrachten. (Abschlussbericht Seite 12 der Kurzfassung) Der bestehende Park „Haus Ortlohn“ spielt im Ortsteilentwicklungskonzept Innenstadt-West eine sehr bedeutsame Rolle in den Bereichen:
• Aufwertung und Verknüpfung innerstädtischer Grün- und Freiflächen zum "Grünen Herz" Iserlohns
• Weiterentwicklung von "Grünen Achsen" im Siedlungsbereich
• Frischluftschneisen zur Belüftung des Siedlungsraumes
• Erhalt und Entwicklung von Freiraumkorridoren als "Lesezeichen" der Stadt
• Schadstofffilterfunktion

Eine Umsetzung des B-Planes 391 zerstört nachhaltig alle o. a. Konzepte/ Empfehlungen zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Besonders kritisch und sachlich nicht nachvollziehbar ist das Fehlen einer UVP, zumal der Ortlohn-Park nach dem StEK, wie dargestellt, eine bedeutsame Rolle innehat.

Wir widersprechen auch den Darstellungen im Punkt 1 (Anlass) der "Begründung" des Büros Post / Welters. Bisher wurde öffentlich dargestellt, dass eine neue städtebauliche Entwicklung des Bereiches / Hauses Ortlohn von der ev. Kirche angestrebt wird (nicht von der Stadt Iserlohn), weil die bisherigen Versuche, es im bekannten vernünftigen Sinne weiter zu nutzen, gescheitert sind.

Die Darstellungen / Ausführungen im Punkt 2 der Begründung widersprechen denen im Punkt 3.2 bezüglich der Größe des Plangebietes. Den Formulierungen in Punkt 2 kann ebenfalls nicht gefolgt werden „Die voraussichtlichen Grundflächen der städtebaulichen beabsichtigen Planung liegen unter der "Obergrenze von 20.000 m²".

In 3.2.1 heißt es: „Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,2 ha.“ Damit steht u.E. fest, dass eine UVP zwingend durchzuführen ist und auch ein vereinfachtes Verfahren rechtlich nicht möglich ist. Die Planung ist auch nicht städtebaulich beabsichtigt, sondern von der ev. Kirche. Die Stadt Iserlohn muss daher lediglich das Verfahren (hoffentlich kostenfrei) durchführen! Die Planung bedarf einer formellen Änderung des rechtsgültigen FNP! Der B-Plan wurde nicht aus dem FNP entwickelt, der Planbericht ist nicht als Wohnbaufläche sondern als Fläche für Gemeinbedarf im gültigen FNP dargestellt, mit der Zweckbestimmung: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Kindergarten!

Völlig unberücksichtigt lassen die Planungen, die offensichtlich nahezu 80% des jetzigen geschützten Baumbestandes zerstören, die bestehende Baumschutzsatzung in Iserlohn, obwohl der Baumbestand „eine außerordentlich hohe ökologische Bedeutung aufweist“. Über 113 teilweise über 130 Jahre alte geschützte Bäume sollen für diese Planung weichen, Bäume mit Stammumfängen zwischen 1,00 m und 4,40 m und Kronendurchmesser bis zu 31 m!

Weder in der Begründung des B-Planes durch das Büro Post und Welters noch im Ausschreiben der Stadt Iserlohn wird plausibel die Notwendigkeit und / oder der Bedarf der hier derart massiv geplanten Bebauung dargelegt, eine Bebauung, die das Fällen von allein über 113 geschützter großkroniger Bäume zur Folge haben würde. Ein verträgliches Maß, das einem verantwortlichen Handeln entspräche, sieht anders aus. Auch die Ausführungen im Punkt 3 „Bestandssituation“ sind so nicht richtig. Die Grundschule wird aufgegeben, d.h. nach Gerlingsen verlegt, das Schulzentrum mit Märkischem Gymnasium und Realschule befinden sich östlich der Baarstraße (nicht westlich). Ob das „Plangebiet mit dem Park „Ortlohn“ und seinem großkronigen Baumbestand sehr gute Voraussetzungen für eine weitere Wohnbebauung bietet“, hängt entscheidend von dem Umgang mit der Fläche bzw. dem Gesamtbereich Haus Ortlohn ab, d.h. auch mit der überplanten Fläche, die insgesamt zum Park Haus Ortlohn gehört, trotz oder gerade wegen der bisherigen Nutzungen als Akademie. Diese Formulierung in der Begründung passt aber mit Sicherheit nicht zu der geplanten massiven Bebauungsabsicht!

Auch von einer „ressourcenschonenden Entwicklung der Bauflächen“ zu schreiben ist angesichts der vorgelegten Planung nicht nachvollziehbar. Es ist zwar richtig, dass ein Teil der vorhandenen Infrastruktur, die Theodor-Fleitmann-Straße nutzbar ist, im eigentlichen Planbereich wird aber nach der vorliegenden Planung nichts nutzbar und nichts erhalten, weder der Gebäudebestand (mit Ausnahme der Kapelle) noch der größte Teil des Baumbestandes, der Hecken und des Bodens. Über den verrohrten Bachlauf auf dem Grundstück des ev. Kirchenkreises gibt es keinerlei Aussagen, was gemäß EU-WRRL jedoch Pflicht ist.

Der im Punkt 5.4 – Grün- und Freiraumkonzept – beschriebene Erhalt der Parkanlage zwischen den beiden baulichen Teilbereichen ändert nichts an der Tatsche, dass der Baumbestand um 113 hochwertige großkronige Bäumen dezimiert werden soll, ohne plausiblen Grund, ohne Begründung, ohne nachgewiesenen Bedarf! Dieser Absicht werden wir keineswegs zustimmen und alle Mittel ausschöpfen, es zu verhindern.

Zum Punkt 6.7 – Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Pflanz- und Erhaltungsgebot – verweisen wir auf die gesetzlichen Forderungen, wie Prüfung der Vermeidbarkeit, gegebenenfalls danach der Minderung von Eingriffen und erst dann ist über den Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe zu entscheiden. Diese vorgeschriebene Vorgehensweise ist in der Begründung nicht erkennbar. Das Erhaltungsgebot, im öffentlichen Interesse geschützter Bäume durch die Baumschutzsatzung, ist ebenfalls nicht erkennbar. Der Bereich Erschließungs- und Verkehrsflächen wird durch die Planung auch weder ökologisch noch gestalterisch aufgewertet. Und von einer insgesamt in den angrenzenden Frei- und Landschaftsräumen integrierten Planung kann doch wohl ernsthaft keine Rede sein! Auch ist die ökologische Wertigkeit bei einem Verlust von über 113 Bäumen keineswegs erhalten! Auch wenn ein wenig neu gepflanzt wird (im Volksmund Architektenpetersilie).

Zu diesem Punkt kann abschließend erst Stellung genommen werden, wenn uns eine den gesetzlichen Vorgaben und Forderungen mit Begründung entsprechende Planung und ein Bestandsplan der geschützten Bäume vorgelegt wird, mit einer Bewertung des Sachwertes mit Ausgleichsvorschlägen und den im B-Plan als zu erhalten festgesetzten Bäumen.

Auch zum Punkt 8 – Umweltbelange – kann derzeit keine endgültige Stellungnahme abgegebenwerden, denn bislang liegen uns teilweise nur Voruntersuchungen, überschlägige Bilanzierungen, d.h. keine aussagekräftige, aber zur Beurteilung der Planung erforderlichen Unterlagen vor! Zur Beurteilung der Planung gehört auch der Bereich planungsrelevanter Arten. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Darlegung der „wesentlichen Ergebnisse“ ist zur sachlichen und rechtlichen Beurteilung keineswegs ausreichend! Dazu gehören auch ein Bestandsplan des Baumbestandes mit der Wertermittlung und der Verlauf der Gewässervorrohrung.

Festzustellen ist jedoch jetzt schon, dass das Freiflächenkonzept der Stadt Iserlohn nicht beachtet, auch nicht einmal erwähnt wurde. Hiernach ist der gesamte „Haus Ortlohn“ – Bereich auch nach Aufhebung der LSG-VO weiterhin schützenswert, weil nach wie vor die Kriterien des LG NRW erfüllt sind, z.B. die besondere Bedeutung für die Naherholung, für den Biotopverbund, für den Biotop- und Artenschutz, für die Vogelfauna und es sich um einen klimatisch bedeutsamen Bestandteil eines Grünzuges im Kreuzungsbereich der Autobahn und Baarstraße handelt. Gerade dieser gesamte Grünkomplex ist von enormer Bedeutung für die Luftqualität und das Stadtklima für die südöstlich angrenzende höher gelegene Wohnbebauung und Teile des Nußbergs. Denn nicht nur Luftverschmutzung, sondern auch Lärmimmissionen werden durch diesen Grünkomplex gemindert und abgewehrt.

Zu beachten ist auch, dass der gesamte Bereich bis zur Verabschiedung des Landschaftsplanes „Iserlohn“ durch den Märkischen Kreis jahrzehntelang als Landschaftsschutzgebiet per VO festgesetzt war, diese LSG-VO jedoch aus formellen Gründen durch den MK, wegen des jetzt im Außenbereich gültigen LP Nr. 4 „Iserlohn“, aufgehoben wurde. An der Qualität und Bedeutung des Gesamtbereiches Park „Haus Ortlohn“ hat sich jedoch nichts verändert oder verschlechtert, außer des äußeren Zustandes aufgrund mangelnder Pflege. Im Gegenteil, die Notwendigkeit solcher Grünbereiche im oder am Rande von Siedlungsbereichen ist wichtiger und bedeutsamer geworden, wie es ja auch besonders von den Planern im StEK hervorgehoben wird.

Das in den 1980er Jahren im Auftrag der Stadt Iserlohn vom TÜV Rheinland erstellte Gutachten über die Luftgüte im gesamten Stadtgebiet („Luftgüteuntersuchung anhand von Flechten“) ist in keiner der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen erwähnt bzw. beachtet worden. In diesem Gutachten wurden gerade für den Bereich nördlich der Autobahn, von der Almeloer Straße bis zur Baarstraße, erhebliche Belastungen der Luftgüte und des Kleinklimas festgestellt. Diese seinerzeit festgestellten und heftig diskutierten Tatsachenwerte haben z.B. im B-Plan-Verfahren „Im Nußberg“ dazu geführt, dass hier keine immitierenden Heizungen, d.h. keine Einzelfeuerungen in den Wohngebäuden zugelassen wurden, sondern Fernwärme.

Auch das Weglassen dieser entscheidungsrelevanten Unterlagen ist uns unverständlich. Die Bedeutung von Kleinklima, Luftgüte / Luftverschmutzung und Lärm sind gerade für Wohnbebauungsabsichten entscheidend. Unseres Erachtens sind die dazu bestehenden, eindeutigen, rechtlichen Auflagen hier mit bzw. in dem B-Plan-Gebiet im Ortlohnpark nicht erreichbar und schon gar nicht, wenn in der Massivität und beabsichtigten Größe sowie mit der Beseitigung des schützenden Baumbestandes geplant wird.

Auch zu beachten und beispielhaft zu nennen ist die Tatsache, dass es seinerzeit ohne Kahlschlag des Baumbestandes dem Architekten E. Dossmann (seinerzeit auch Kreisheimatpfleger) gelungen ist, die damals notwendigen Bauvorhaben in den Bestand zu integrieren. Ein Beweis dafür, dass es bei nötigem Wollen auch möglich ist!

Die Planung zeigt doch mehr als deutlich, dass es nur um wirtschaftliche Belange (Profit) geht. Zum (vorläufigen) Schluss noch allgemeine Anmerkungen zum Baumschutz und der Baumschutzsatzung: Dass Baumschutz in den Städten notwendig ist und in der Waldstadt Iserlohn besonders, ist hoffentlich bei allen Beteiligten unumstritten. Die (Wohlfahrts-) Funktion der Bäume zu erläutern ist auch müßig. Dass Iserlohner ein besonders positives Bewusstsein zu Bäumen und Wald haben, zeigen erfreulicherweise die noch immer geltende Baumschutzsatzung und die Diskussion um die geplanten WEA-Vorrangzonen im Wald. Es ist bemerkenswert, dass offensichtlich Gründe des Gemeinwohls in das Bewusstsein der Bevölkerung eingegangen sind und zu einer solch´ positiven Einstellung der Bevölkerung zur Sozialbindung des Eigentums und einem hohen Verantwortungsbewusstsein geführt haben.

Beides würden wir uns auch in dieser Angelegenheit, dem B-Plan Nr. 391, Verfahren „Park Haus Ortlohn“, von allen für die Planung Verantwortlichen wünschen, in erster Linie aber vom Landeskirchenamt der ev. Kirche von Westfalen und von den Planern Post und Welters sowie letztlich auch von Verwaltung und Rat der Stadt Iserlohn als Ausführende und Beschließende.

Auf eine besondere Auffälligkeit oder auch Ungereimtheit zwischen bzw. in den verschiedenen vorliegenden Unterlagen mit Lageplänen, bzw. in den Planentwürfen verschiedener Daten, jeweilige Bearbeitung Post und Welters, möchten wir besonders hinweisen und dazu auch entsprechende Erklärungen bzw. Aufklärung erbitten:
In der Drucksache 8/1706 für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (21.06.2012) und Rat (03.07.2012) ist in dem beigefügten Lageplan, Anlage Blatt 2 „Vorabzug“ v. 04.06.2012 der städtebauliche Entwurf, d.h. sind die geplanten Objekte „Haus Ortlohn“, Variante 4-5 „Wohnen am Park“, zeichnerisch flächig dunkelgrau dargestellt worden. Bäume wurden schematisch bildlich flächig, nicht maßstäblich und nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmend, d.h. unvollständig und ohne besondere Erläuterungen oder Hinweise im Text in einem Übersichtsplan dargestellt. Diese Drucksache mit dieser Anlage war und ist Grundlage der Beschlussfassung durch den Rat.

In den jetzt uns zur Verfügung stehenden Unterlagen, Bearbeitung 04.10.2012, Post und Welters, im gleichen Maßstab, DIN A4-Format sowie auch in DIN A3, stimmt die Darstellung der geplanten Gebäude nicht mit dem ersten Entwurf überein. Der westliche Bereich ist bezüglich des Umfangs, der Zahl und der Anordnung der Gebäude total verändert worden gegenüber dem vom Rat beschlossenen Entwurf. Jetzt sind entlang der westlichen Grundstücksgrenze, direkt in den Großbaumbestand hinein 4 Einzelhäuser und ein massiver Gebäudekomplex mit der Bezeichnung: “Gemeinschaftliche Wohnformen (Künstler Wohngruppen)" geplant bzw. dargestellt worden. Das „Seniorenwohnhaus“ wurde um fast 90° gedreht, auch in den Großbaumbestand (vorwiegend Buchen) hinein, parallel zur Grenze.

Dieser Entwurf (04.10.2012) stellt auch Bäume, jedoch in Anzahl und Standort nicht übereinstimmend mit dem ersten Entwurf, jeweils als gestrichelter grüner Kreis dar. Dabei ist nicht erkennbar und nirgendwo erläutert, ob diese Darstellung der Örtlichkeit entspricht, d.h. mit dem tatsächlichen Bestand auf dem Grundstück übereinstimmt. Dazu bedarf es eines (amtlichen) Lageplanes oder Bestandplanes!

Der jetzt vorliegende städtebauliche Entwurf v. 04.10.2012, Bearbeitung Büro Post und Welters, weicht inhaltlich gravierend von dem Entwurf, Variante 4-5, v. 04.06.2012 ab und widerspricht somit inhaltlich (Text) und zeichnerisch (Plan) der vom Rat als Grundlage für den B-Plan 391 beschlossenen Variante! Im Klartext heißt das, der Rat der Stadt hat ohne Kenntnis entscheidender Fakten den Aufstellungsbeschluss gefasst!

Es ist für uns nicht vorstellbar, dass Planungsausschuss und Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den jetzt vorliegenden B-Plan Nr. 391 bei Kenntnis aller bestehenden und von uns dargelegten Fakten, Mängel und rechtlichen Defizite gefasst hätte.

Da die Planung in derzeitiger Form sowie Inhalt und Umfang u.E. insgesamt rechtsfehlerhaft ist, d.h. offensichtliche, erhebliche Sachmängel und Rechtsfehler hat, haben wir einen Fachanwalt mit der rechtlichen Beurteilung dieser Planung beauftragt.

Abschließend:
1. Die Naturschutzverbände haben keinerlei Verständnis dafür, dass die Planer / Architekten, die mit öffentlichen Geldern das StEK maßgeblich gestaltet haben, nunmehr eine Planung vorlegen, die dem StEK diametral entgegenstehen und den Verdacht aufkommen lassen, dass nach dem Motto „wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“ geplant und gehandelt wurde!
2. Eine Realisierung des B-Planes spricht jeglicher Bürgerbeteiligung Hohn.
3. Eine Landeskirche, die entgegen eigenen christlichen Leitsätzen natürliche Lebensgrundlagen in einem solchen Maß zerstört, verliert jedwede Glaubwürdigkeit.
4. Die ev. Kirche, hier ev. Landeskirche, hat den ethischen, religiösen und moralischen Auftrag und die Aufgabe die Natur zu schützen, wie es in der „Bewahrung der Schöpfung“ oder bei Albert Schweizer in „Ehrfurcht vor dem Leben“ begründet ist.

Wir erwarten von der ev. Kirche, dem Landeskirchenamt und den Planern Post und Welters sowie der Stadt Iserlohn, dass die bisher vorgelegte Planung hinsichtlich ihres Umfangs, ihres Bedarfs und ihrer Notwendigkeit überarbeitet und ohne die fatalen, zerstörerischen Auswirkungen auf ein verträgliches Maß, d.h. der Stadtteil prägenden und ökologischen Bedeutung des Plangebietes angepassten, den Baumbestand beachtenden, vernünftigen, akzeptablen Größe und Form reduziert wird und damit allen rechtlichen, sachlichen und moralischen Anforderungen entspricht.

Wir fordern die Stadt Iserlohn auf, den am 03.07.2012 vom Rat der Stadt gefassten Beschluss, den B-Plan Nr. 391 „Haus Ortlohn“ aufzustellen, hinsichtlich seiner Rechtsmäßigkeit, d.h. seines sachlichen und rechtlichen Zustandekommens hin zu überprüfen und dem bereits jetzt schon der Stadt Iserlohn vorliegenden Baumfällantrag des Landeskirchenamtes in dem jetzt gestellten Umfang nicht stattzugeben, was rechtlich auch derzeit ohne einen gestellten Bauantrag auf der Grundlage eines als Satzung beschlossenen rechtsverbindlichen B-Plan nicht möglich ist!

Wir bitten alle von uns informierten und beteiligten Institutionen, Verantwortliche, sonstige Personen und die politischen Mandatsträger uns bei unserem Bemühen zu unterstützen, damit der jetzt im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange uns zur Stellungnahme und Beurteilung vorgelegte B-Plan 391 „Haus Ortlohn“ mit dem geplanten massiven Umfang von Bebauung und der damit verbundenen Fällung von über 113 geschützten Bäumen durch die ev. Kirche von Westfalen, dem Landeskirchenamt, so nicht weitergeführt und keinesfalls so beschlossen wird.


i.A. Fritz Schröder
als Koordinator der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im MK und des Umweltbeirates i.d. Stadt Iserlohn als LNU-Kreisanlaufstelle und Vorsitzender des Landschaftsbeirates im M


Zusammenfassung und Fazit der Stellungnahme der Naturschutzverbände
und des Umweltbeirates zum B-Plan 391/Park „Haus Ortlohn“


Die Evangelische Landeskirche beabsichtigt eine massive Wohnbebauung im Park „Haus Ortlohn“ nach den Vorstellungen und Plänen der Architekt & Stadtplaner Post und Welters Dortmund. Die vorliegende Planung hätte die Zerstörung eines großen Teils des Parks und die Fällung von über 113 nach der Baumschutzsatzung geschützte Bäume zur Folge. Die Naturschutzverbände haben dazu der Verwaltung, den Fraktionen und den Verantwortlichen der ev. Kirche von Westfalen sowie den Planern eine ausführliche Stellungnahme zugeleitet.

Hier nur die wichtigsten Kritikpunkte, Forderungen und Kommentierungen:

Kritikpunkte Forderungen/Kommentierungen
Intransparentes Vorgehen der Landeskirche, weder Iserlohner Kirchengremien wurden informiert, geschweige denn beteiligt, auch die betroffene Johannis Kirchengemeinde und der Umweltpfarrer des Kirchenkreises blieb außen vor. Landekirche stoppt ihre Pläne unverzüglich = Moratorium und beginnt einen ergebnisoffenen Dialog mit den Kirchengemeinden, der Bevölkerung und den Naturschutzverbänden unter neutraler Moderation. Die Moderation wird gemeinsam ausgesucht und bestimmt.
Ein ohne Rechtsgrundlage bereits gestellter Baumfällantrag an die Stadt am 19. November entgegen den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baumschutzsatzung der Stadt Iserlohn. Keine Ausnahmegenehmigung zum Fällen der Bäume erteilen. Rücknahme des Antrages durch das Landeskirchenamt. Für Antrag und Genehmigung fehlen die rechtlichen Voraussetzungen des BauGB: Nämlich das Vorliegen eines rechtsgültigen B-Planes und konkrete Bauanträge! Die Kirche missachtet die eigenen Grundsätze zum Schutz der Schöpfung. (Etwa des schnöden Mammons wegen?)
Kahlschlag, vom Landeskirchenamt geplante und beantragte Fällung von mindestens 113 Laubbäumen (Eichen, Buchen, Linden, Platanen, Kastanien und Ahorn). Zum Teil sind sie über 100 Jahre alt, bis 4,40 m Umfang und Kronendurchmesser von 31 Metern. Grobe Missachtung der Baumschutzsatzung durch die Landeskirche und dem Büro Post & Welters Erhalt des wertvollen Baumbestandes zur Bewahrung der Schöpfung, für die Luftfilterfunktion, für die Schalldämmungsfunktion, Wohlfahrtswirkung der Bäume!
Strikte Einhaltung der Baumschutzsatzung, Erstellung eines Bestandplanes der geschützten Bäume und Festsetzung der zu erhaltenden Bäume im B-Plan mit Beteiligung der Öffentlichkeit und des Umweltbeirates
Antragsunterlagen für den B-Plan enthalten keinerlei Aussagen zur Begründung der exzessiven Wohnbebauung.
Es fehlen Nachweise über die Wohnbedarfe = Nachfrage
Der B-Plan widerspricht eklatant dem von Post und Welters erarbeiteten StEK, welches für diesen Bereich folgendes vorsieht:
# Teil des „Grünen Herzens“ Iserlohns
# „Grüne Achse“ im Siedlungsbereich
# Frischluftschneise im Siedlungsraum
# Freiraumkorridor als „Lesezeichen“ der Stadt
# Schadstofffilterfunktion
Strikte Beachtung der Vorschriften des BauGB Nachweise sind zu erbringen auf der Grundlage des BauGB und des bestehenden Stadtentwicklungskonzeptes (StEK)
Also:(weitgehender) Erhalt des Parks
Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP Erstellen einer UVP durch ein neutrales (!) Büro
Die massive Bebauung und die Vernichtung wertvollen Baumbestandes widerspricht den selbst postulierten „städtebaulichen Planungszielen“: „Gebäude harmonisch in den Bestand einfügen und bestehende landschaftliche Qualitäten weiterhin erlebbar bleiben“ (Punkt 5.1 der Begründung) Widerspruch in sich und daher nur als leere Worthülsen zu werten.
Missachtung der gesetzlichen vorgeschriebenen Prüfung der Vermeidbarkeit der Eingriffe Prüfung der Minderung der Eingriffe, fehlende integrierende Planung in die angrenzenden Frei- und Landschaftsräume All dies ist unverzüglich nachzuholen
Nichtbeachtung des Freiflächenkonzeptes der Stadt Iserlohn, Nichtbeachtung des Klimagutachtens für diesen Bereich und den daraus resultierenden Anregungen Einbeziehung des Freiflächenkonzepts
Einbeziehung des Klimagutachtens.
Wir erinnern an die Konsequenzen für das neue Wohngebiet „Im Nußberg“, in dem keine Einzelfeuerung zugelassen wurde und nur Fernwärme genutzt werden durfte.
Widersprüchliche und inhaltlich in wesentlichen Punkten voneinander abweichende Pläne und zwar
a) in dem zur Beschlussfassung dem Ausschuss und Rat als Anlage zur Drucksache (21.06. und 03.07.2012) vorgelegten Lageplan ohne Darstellung des vorhandenen Baumbestand es im östlichen Teil und keine geplanten Gebäude entlang der westlichen Grenze aber mit dem hier auch örtlich vorhandenen Großbaumbestand,
b) zu dem im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Nov./Dez. 2012) beigefügten Lageplan bzw. B-Plan Nr. 391 mit der Darstellung der vorhandenen Bäume auch im östlichen Teil des Plangebietes und mit zusätzlichen Gebäuden und lagemäßig verändertem Gebäude entlang der Grenze, mitten in den Baumbestand hinein, sowie mit Fällantrag für 113 geschützter Bäume! „Verschleierung“ der wahren Planungsabsicht bei Beschlussfassung und Bürgerversammlungen?
Das gesamte Verfahren incl. Beschlussfassung ist damit rechtsfehlerhaft, Wiederholung des Ratsbeschlusses erforderlich. Anfechten durch Bürgermeister, Landrat oder Regierungspräsident! Öffentlichkeitsbeteiligung mit der wahren Absicht und der Realität entsprechenden Plänen

Diese Aufzählung ist noch nicht vollständig, da noch zahlreiche prüffähige Unterlagen fehlen: so zur Verkehrserschließung, zum Schallschutz, zur Gewässerverrohrung, und Abwasserbeseitigung sowie ein Bestandsplan des geschützten Baumbestandes und vieles andere mehr.


Stadt Iserlohn,
Herrn Bürgermeister Dr. Ahrens,
Herrn Pestl,
Fraktionen der im Rat der vertretenen Parteien,
Rathaus,
58634 Iserlohn

Bebauungsplan Nr. 391 – Haus Ortlohn hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände LNU, BUND und NABU sowie des Umweltbeirates in der Stadt Iserlohn

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Ahrens,
sehr geehrter Herr Pestl,
sehr geehrte Damen und Herren,

fristwahrend wird von den Naturschutzverbänden und dem Umweltbeirat zu dem vom Büro Post und Welters im Auftrag des Landeskirchenamtes Bielefeld erstellten Bebauungsentwurfes und der vom Rat der Stadt am 03.07.2012 beschlossenen Einleitung des Aufstellungsverfahrens mit von der Verwaltung inzwischen erstellten B-Plan Nr. 391 Stellung genommen.

Eine endgültige Stellungnahme kann aufgrund fehlender, zur Beurteilung der Planung aber entscheidender Unterlagen derzeit nicht erarbeitet werden. Auch gilt es die in den bisher vorliegenden Unterlagen vorhandenen Widersprüche zu klären, ebenso die „Rollenverteilung“ – wie beispielsweise die Aussagen in der Begründung und den Plänen von Post und Welters zu denen des Anschreibens und Aussagen in öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Iserlohn.

Auch stellt sich die Frage, warum in keiner der vorliegenden Unterlagen die Baumschutzsatzung der Stadt Iserlohn auch nur erwähnt und schon gar nicht beachtet wurde, wo doch über 113 geschützte, teilweise über 130 Jahre alte Bäume gefällt werden müssten, wenn der vorliegende B-Plan ernsthaft auch das Ziel der Stadt Iserlohn, d.h. der politischen Mandatsträger sein sollte?
Gegen die in dem Bebauungsplan Nr. 391 dargestellte Bebauung des Parks – Haus Ortlohn – bestehen seitens der Naturschutzverbände erhebliche Bedenken. Die geplante Bebauung des B-Planbereiches Nr. 391 wird in dem vorgesehenen, massiven Umfang abgelehnt!

Begründung:

Grundsätzlich sind auch die Naturschutzverbände für eine Innenentwicklung und Innenverdichtung des Siedlungsraumes.

Seit Jahrzehnten ist genau das unsere Forderung, ohne das diese jemals in Iserlohn ernst genommen wurde, im Gegenteil! Flächenverbrauch und Zersiedlung sind nach wie vor nicht gestoppt. Das derzeit laufende FNP-Änderungsverfahren zur Ausweisung von WEA-Vorrangzonen hat die Zersiedlung des Stadtgebietes sehr deutlich gemacht. Insofern wird auch jetzt von uns bezweifelt, dass mit diesem B-Plan tatsächlich zusammenhängende Fläche im Außenbereich geschont wird. Es wäre schön und sehr zu begrüßen, wenn es tatsächlich einmal dazu käme.

Die Vielzahl der beschlossenen und bereits begonnenen B-Pläne seit Fertigstellung des Stadtentwicklungskonzeptes, z.B. in Sümmern, Hennen und insbesondere in Kalthof sind u.E. Beweis genug, dass die „Beschreibung der geplanten Maßnahme“ im Anschreiben der Stadt Iserlohn – Bereich Stadtplanung – in diesem Punkt leider nicht der Realität entspricht.

Diese „Beschreibung der geplanten Maßnahme“ und die vom Büro Post und Welters erstellte „Begründung“ enthalten keine vom BauGB und sämtlichen gesetzlichen Vorgaben geforderte Begründung für einen B-Plan.

Allein die „Absicht der ev. Kirche“ erfüllt keineswegs die (Mindest)-Anforderungen an eine sachlich plausibel erforderliche Begründung, in der insbesondere gesetzlich konform der Bedarf des B-Planes nachzuweisen bzw. darzulegen ist.

Dazu gehört es auch, die hier möglicherweise in verträglicher Form und Größenordnung sowie plausibel begründete, mögliche Bebauung an anderer Stelle im Stadtgebiet in gleicher Größe aufzugeben und z.B. im laufenden FNP-Neuaufstellungsverfahren die Wohnbauflächenbilanz zu berichtigen.

Auch das Ziel des Bebauungsplanes nach der „Beschreibung der geplanten Maßnahme“ im Anschreiben des Bereichs Stadtplanung ist keine Begründung und widerspricht total den Darstellungen in der „Begründung“ des Büros Post und Welters.

In dem Anschreiben heißt es: „Die ev. Kirche beabsichtigt in Zusammenarbeit mit einem Investor einen Teil ihrer Flächen zu entwickeln.“ Ziel ist es, „ein an der heutigen Nachfrage orientiertes Wohnungsangebot für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise junge Familien und Senioren zu schaffen.“

Bei Post und Welters heißt es: „Zielvorstellung seitens der ev. Kirche und der Stadt Iserlohn ist es, ein an der Nachfrage orientiertes Wohnungsangebot für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise junge Familien und Senioren zu schaffen. Neben klassischen Einfamilienhäusern (überwiegend, siehe Plan und Punkt 5.2) sollen daher auch alternative Wohnformen, wie z.B. generationsübergreifendes Wohnen in der städtebaulichen Planung Berücksichtigung finden (siehe 5.1 städtebauliches Planungsziel). Absolut unverständlich sind die Formulierungen im Punkt 5.1 – städtebauliche Planungsziele – „Die neuen Gebäude sollen sich in die bauliche Struktur des Bestandes harmonisch einfügen und hier durch den Siedlungskörper entlang der Theodor-Fleitmann-Straße räumlich abrunden. Die bestehenden landschaftlichen Qualitäten, wie beispielsweise der Park und die Zugänglichkeit des umliegenden Landschaftsraumes sollen... weiterhin erlebbar bleiben.“ Wie soll das gehen, wenn der Baumbestand größtenteils vernichtet wird? Die bislang bestehende landschaftliche Qualität wird durch die vorgelegte Planung total verändert und zerstört. Über 113 großkronige, prägende Laubbäume, hauptsächlich entlang der Straße und der westlichen Grenze (zur Kirche und Pastorenwohnung hin), sollen gefällt werden. Gerade dieser Stadtteil prägende Bereich wird total zerstört. Hierauf wurde bereits in der öffentlichen Bürgerversammlung hingewiesen. Eine derart massive Bebauung ist mit den beschriebenen Zielen der Erläuterungen und „Begründung“ nicht vereinbar.

Bei allem Verständnis, den Besitz auch wirtschaftlich nutzen zu wollen, der Bebauungsvorschlag geht aber weit über dieses Verständnis hinaus, noch dazu, wo der Eigentümer die ev. Kirche ist. Im Punkt 5.2 – städtebauliches Konzept – werden die einzelnen geplanten Gebäudearten beschrieben und aufgezählt. Es fällt schwer bzw. ist nicht nachvollziehbar, wie diese geplanten Gebäudeformen mit den zuvor beschriebenen Zielen und Absichten in Einklang und Übereinstimmung zu bringen sind, denn die im Punkt 5.1 beschriebenen Ziele sind reine Nebensache gemessen an dem Anteil der Gesamtplanung.

Für uns ein nicht nachvollziehbarer, unerklärbarer Widerspruch, der sich noch enorm und absolut unverständlich verstärkt, wenn man die Ziele des Stadtentwicklungskonzepts, die vom gleichen Planungsbüro erstellt wurden, mit in die Beurteilung der Planung einbezieht.

Die von Büro Post und Welters für den Bereich „Haus Ortlohn“ vorgeschlagene Bebauung widerspricht vollends den Leitsätzen und –linien des StEK, das je maßgeblich von diesem Büro erstellt wurde.

Dazu Folgendes:
1. Das Stadtentwicklungskonzept (StEK) „Iserlohn auf dem Weg ins Jahr 2020“ ist mit starker Bürgerbeteiligung und unter Einbeziehung zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen weitgehend gemeinsam und in Übereinstimmung mit der Öffentlichkeit entwickelt worden und stellt damit sozusagen ein „Grundgesetz“ für die städtebauliche Entwicklung dar
2. Die darin erstellten Leitsätze gelten demzufolge auch für das o.a. Planvorhaben, den Planungsbereich „Haus Ortlohn“!
3. Die daraus abgeleiteten konkreten Empfehlungen / Vorhaben beziehen sich u.a. auch auf das Plangebiet des B-Plans 391 und sind demzufolge auch zu beachten!

Die vorgelegte Planung widerspricht total den vom gleichen Planungsbüro formulierten Leitbildern der Stadtentwicklungsplanung aus dem StEK, das leider nicht vom Rat als verbindlich beschlossen, sondern nur zur Kenntnis genommen wurde. Dennoch muss sich auch dieses Planungsbüro daran messen lassen, was es selbst im StEK vorgeschlagen und festgelegt hat, wovon in den uns vorliegenden Unterlagen nur wenig bzw. nichts wiederzufinden ist!

Konkretisierung:
Das StEK mit seinen Leitbildern:
1. Erhalt der Lebensbedingungen für die Tier- und Pflanzenwelt
2. Erhalt der natürlichen Ressourcen
3. Erhalt der charakteristischen Eigenart und Schönheit der Landschaft
4. Schutz und Zurückgewinnung der Freiräume im Siedlungsbereich
bietet die Möglichkeit, mit Hilfe eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Grün- und Freiraumentwicklung einen strategischen Orientierungsrahmen für den Schutz und die Entwicklung von Freiräumen zu setzen und die einzelnen Bereiche und Flächen in einem räumlichen Gesamtzusammenhang zu betrachten. (Abschlussbericht Seite 12 der Kurzfassung) Der bestehende Park „Haus Ortlohn“ spielt im Ortsteilentwicklungskonzept Innenstadt-West eine sehr bedeutsame Rolle in den Bereichen:
> Aufwertung und Verknüpfung innerstädtischer Grün- und Freiflächen zum „Grünen Herz“ Iserlohns
> Weiterentwicklung von „Grünen Achsen“ im Siedlungsbereich
> Frischluftschneisen zur Belüftung des Siedlungsraumes
> Erhalt und Entwicklung von Freiraumkorridoren als „Lesezeichen“ der Stadt
> Schadstofffilterfunktion

Eine Umsetzung des B-Planes 391 zerstört nachhaltig alle o. a. Konzepte/Empfehlungen zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Besonders kritisch und sachlich nicht nachvollziehbar ist das Fehlen einer UVP, zumal der Ortlohn-Park nach dem StEK wie dargestellt eine bedeutsame Rolle innehat.

Wir widersprechen auch den Darstellungen im Punkt 1 (Anlass) der „Begründung“ des Büros Post / Welters. Bisher wurde öffentlich dargestellt, dass eine neue städtebauliche Entwicklung des Bereiches / Hauses Ortlohn von der ev. Kirche angestrebt wird (nicht von der Stadt Iserlohn), weil die bisherigen Versuche, es im bekannten vernünftigen Sinne weiter zu nutzen, gescheitert sind. Die Planung bedarf einer formellen Änderung des rechtsgültigen FNP!

Die Darstellungen / Ausführungen im Punkt 2 der Begründung widersprechen denen im Punkt 3.2 bezüglich der Größe des Plangebietes. Den Formulierungen in Punkt 2 kann ebenfalls nicht gefolgt werden „Die voraussichtlichen Grundflächen der städtebaulichen beabsichtigen Planung liegen unter der ...Obergrenze von 20.000m²“.

In 3.2.1 heißt es: „Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,2 ha.“ Damit steht eindeutig fest, dass eine UVP zwingend durchzuführen ist und auch ein vereinfachtes Verfahren rechtlich nicht möglich ist. Die Planung ist auch nicht städtebaulich beabsichtigt, sondern von der ev. Kirche. Die Stadt Iserlohn muss daher lediglich das Verfahren (hoffentlich kostenfrei) durchführen!

Völlig unberücksichtigt lassen die Planungen, die offensichtlich nahezu 80% des jetzigen geschützten Baumbestandes zerstören, die bestehende Baumschutzsatzung in Iserlohn, obwohl der Baumbestand eine außerordentlich hohe ökologische Bedeutung aufweist. Über 113 teilweise über 130 Jahre alte geschützte Bäume sollen für diese Planung weichen, Bäume mit Stammumfängen zwischen 1,00 m und 4,40 m und Kronendurchmesser bis zu 31 m!

Weder in der Begründung des B-Planes durch das Büro Post und Welters noch im Ausschreiben der Stadt Iserlohn wird plausibel die Notwendigkeit und / oder der Bedarf der hier derart massiv geplanten Bebauung dargelegt, eine Bebauung, die das Fällen von allein über 113 geschützter großkroniger Bäume rechtfertigen würde. Ein verträgliches Maß, das einem verantwortlichen Handeln entspräche, sieht anders aus. Auch die Ausführungen im Punkt 3 „Bestandssituation“ sind so nicht richtig. Die Grundschule wird aufgegeben, d.h. nach Gerlingsen verlegt, das Schulzentrum mit Märkischem Gymnasium und Realschule befinden sich östlich der Baarstraße. Ob der hier aufgezählte großkronige Baumbestand im Park „Ortlohn“ sehr gute Voraussetzungen für eine derartige geplante Wohnbebauung bietet, ist mehr als fraglich, in der massiven Form mit Sicherheit nicht!

Auch von einer „ressourcenschonenden Entwicklung der Bauflächen“ zu schreiben ist angesichts der vorgelegten Planung nicht nachvollziehbar. Es ist zwar richtig, dass ein Teil der vorhandenen Infrastruktur, die Theodor-Fleitmann-Straße nutzbar ist, im eigentlichen Planbereich wird aber nach der vorliegenden Planung nichts nutzbar und nichts erhalten, weder der Gebäudebestand (mit Ausnahme der Kapelle) noch der größte Teil des Baumbestandes und der Boden. Über den verrohrten Bachlauf auf dem Grundstück des ev. Kirchenkreises gibt es keinerlei Aussagen.

Der im Punkt 5.4 – Grün- und Freiraumkonzept – beschriebene Erhalt der Parkanlage zwischen den beiden baulichen Teilbereichen ändert nichts an der Tatsche, dass der Baumbestand aus über 113 massive hochwertigen großkronigen Bäumen dezimiert werden soll, ohne plausiblen Grund, ohne Begründung, ohne nachgewiesenen Bedarf!

Zum Punkt 6.7 – Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Pflanz- und Erhaltungsgebot – verweisen wir auf die gesetzlichen Forderungen, wie Prüfung der Vermeidbarkeit, gegebenenfalls danach der Minderung von Eingriffen und erst dann ist über den Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe zu entscheiden. Diese vor geschriebene Vorgehensweise ist in der Begründung nicht erkennbar. Das Erhaltungsgebot, im öffentlichen Interesse geschützter Bäume durch die Baumschutzsatzung, ist ebenfalls nicht erkennbar. Der Bereich Erschließungs- und Verkehrsflächen wird durch die Planung auch weder ökologisch noch gestalterisch aufgewertet. Und von einer insgesamt in den angrenzenden Frei- und Landschaftsräumen integrierten Planung kann doch wohl ernsthaft keine Rede sein! Auch ist die ökologische Wertigkeit bei einem Verlust von über 113 Bäumen keineswegs erhalten! Auch wenn ein wenig neu gepflanzt wird.

Zu diesem Punkt kann abschließend erst Stellung genommen werden, wenn eine den gesetzlichen Vorgaben und Forderungen mit Begründung entsprechende Planung und ein Bestandsplan der geschützten Bäume uns vorgelegt wird.

Auch zum Punkt 8 – Umweltbelange – kann derzeit keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden, denn bislang liegen uns teilweise nur Voruntersuchungen, überschlägige Bilanzierungen, d.h. keine aussagekräftige, aber zur Beurteilung der Planung erforderlichen Unterlagen vor! Dazu gehört auch ein Bestandsplan des Baumbestandes und der Verlauf der Gewässervorrohrung.

Abschließend (vorerst):
1. Die Naturschutzverbände haben keinerlei Verständnis dafür, dass die Planer / Architekten, die mit öffentlichen Geldern das StEK maßgeblich gestaltet haben, nunmehr eine Planung vorlegen, die dem StEK diametral entgegenstehen und den Verdacht aufkommen lassen, dass nach dem Motto „wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“ gehandelt wurde!
2. Eine Realisierung des B-Planes spricht jeglicher Bürgerbeteiligung Hohn.
3. Eine Landeskirche, die entgegen eigenen christlichen Leitsätzen natürliche Lebensgrundlagen in einem solchen Maß zerstört, verliert jedwede Glaubwürdigkeit.
4. Die ev. Kirche, hier ev. Landeskirche, hat den ethischen, religiösen und moralischen Auftrag und die Aufgabe die Natur zu schützen, wie es in der Bewahrung der Schöpfung oder bei Albert Schweizer in „Ehrfurcht vor dem Leben“ begründet ist.

Wir fordern die Stadt Iserlohn auf, dem Baufällantrag des Landeskirchenamtes nicht stattzugeben. Wir erwarten, dass die bisher vorgelegte Planung hinsichtlich ihres Umfangs, ihres Bedarfs und ihrer Notwendigkeit überarbeitet und ohne die fatalen zerstörerischen Auswirkungen auf ein verträgliches Maß, d.h. der Stadtteil prägenden und ökologischen Bedeutung des Plangebietes angepassten, vernünftigen, akzeptablen Größe und Form reduziert wird und damit alle rechtlichen, sachlichen und moralischen Anforderungen entspricht.

Wir bitten alle von uns informierten und beteiligten Institutionen, Personen und politischen Mandatsträgern uns bei diesem Bemühen zu unterstützen.

i.A. Fritz Schröder